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32 Monate Haft für falsche Steuerberaterin in Wien

21. Feb. 2025 · Lesedauer 3 min

Eine bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte Betrügerin ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue rechtskräftig zu 32 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Hatte sich die 51-Jährige zuletzt als Anwältin und Psychologin ausgegeben und so ihren Opfern Geld herausgelockt, mimte sie von April 2022 bis Oktober 2024 eine Steuerberaterin. Ihr mitangeklagter Ex-Lebensgefährte fasste als Beitragstäter 16 Monate bedingt aus.

Die Schwindlerin hatte ihren Kunden Honorarnoten für nicht erbrachte Leistungen gelegt und sich Gelder überweisen lassen, indem sie via Finanzonline Gutschriften und Rückerstattungen geltend machte. Bekam sie die Gelder überwiesen, behielt sie diese ein und finanzierte damit ihren aufwendigen Lebensstil. Die Staatsanwältin erwähnte in diesem Zusammenhang zwei Pferde, ein Haus und einen schnittigen Sportwagen der Marke Jaguar. Die Angeklagte habe sich auch in teuren Trachtengeschäften neu eingekleidet. In diesem Zusammenhang legte die Anklägerin besonderes Augenmerk auf hochwertige Reitstiefel. Insgesamt legte sie der 51-Jährigen einen Schaden von 270.000 Euro zur Last.

Sie habe nach der Entlassung aus ihrer letzten Haftstrafe "wirklich begonnen, ein redliches Leben zu führen. Ich war auf dem besten Weg, mich in die Gesellschaft einzufügen", betonte die Beschuldigte zu Beginn ihrer Einvernahme im Grauen Haus. Sie habe als Lohnverrechnerin auf Werkvertragsbasis zu arbeiten begonnen. Zum Vorwurf, sich an fremden Geldern vergriffen zu haben, war die Angeklagte grundsätzlich geständig. Sie schob jedoch den "schwarzen Peter" ihrem mitangeklagten ehemaligen Lebensgefährten zu. Dieser habe "ein schwieriges, fragwürdiges Scheidungsverfahren" zu bewältigen gehabt und sie unter Druck gesetzt, um die daraus resultierenden Kosten bezahlen zu können, behauptete sie. Vom inkriminierten Schaden habe sie nur 80.000 Euro für sich verwendet. Den Rest habe der Mann bekommen.

Der mitangeklagte 59-Jährige, dem die Staatsanwältin ankreidete, der Haupttäterin sein Konto für die Abwicklung ihrer Transaktionen zur Verfügung gestellt zu haben, bestritt die Unterstellungen seiner Ex-Partnerin aufs Entschiedenste. Er sei bis zu ihrer Festnahme im vergangenen Oktober davon ausgegangen, dass diese tatsächlich als Steuerberaterin tätig war: "Ich habe ihr vertraut, ich habe ihr geglaubt. Das war mein größter Fehler." Sein Konto habe er ihr nur deshalb zur Verfügung gestellt, weil sie ihm vorgemacht habe, die Krankenkassa habe ihr eigenes Konto gesperrt. "Die Eingänge habe ich ihr immer eins zu eins übergeben. Wenn man mein Vertrauen hat, hinterfrage ich nichts."

Tierarzt als Beitragstäter verurteilt

Der Verteidiger des 59-Jährigen betonte, sein Mandant habe als Tierarzt ausreichend verdient, um die Kosten seines Scheidungsverfahrens bestreiten zu können. Die Behauptung der Hauptangeklagten, ihr vormaliger Partner habe sie zu ihren Betrügereien gezwungen, sei "hanebüchen", bemerkte der Anwalt.

Das Gericht schenkte den Angaben des Tierarzts, er habe nichts gewusst, am Ende keinen Glauben. Er wurde daher als Beitragstäter verurteilt. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der 59-Jährige erbat Bedenkzeit.

51-Jährige behauptete Attacke mit Hufschmiedemesser

Die 51-Jährige konterte daraufhin mit Behauptungen, die sich wie aus einem Filmdrehbuch gegriffen anhörten. Ihr Ex-Partner habe gedroht, ihre Vorstrafen publik zu machen und sie öffentlich bloßzustellen, gab sie zu Protokoll. Als sie mit den Zugriffen auf fremdes Vermögen aufhören habe wollen, "ist er sehr jähzornig geworden." Er habe sie mit einem Hufschmiedemesser attackiert: "Er hat mich auf der Höhe meines Brustbeins verletzt. Eine klaffende Wunde." Er habe sie danach "am Küchentisch versorgt und genäht." Die Nähte seien jedoch "aufgeplatzt. Da hat er es getackert."

Diese Vorwürfe waren im Vorfeld von der Staatsanwaltschaft geprüft worden. Ein diesbezügliches Verfahren gegen den 59-Jährigen wurde eingestellt.

Zusammenfassung
  • Eine 51-jährige Frau wurde in Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue zu 32 Monaten Haft verurteilt. Sie gab sich als Steuerberaterin aus und verursachte einen Schaden von 270.000 Euro.
  • Ihr Ex-Lebensgefährte erhielt als Beitragstäter 16 Monate bedingt, da er ihr Konto für die betrügerischen Transaktionen zur Verfügung stellte. Er bestritt die Vorwürfe, doch das Gericht glaubte ihm nicht.
  • Die Angeklagte behauptete, ihr Ex-Partner habe sie unter Druck gesetzt und bedroht, um an Geld zu gelangen. Ein Verfahren wegen angeblicher Gewalt wurde jedoch eingestellt.