Vier Jahre Haft nach 139 Einbrüchen in Kärnten
Staatsanwalt Maik Barsch verwies auf ein umfangreiches Ermittlungsverfahren mit eindeutigen Beweisergebnissen, laut denen der Mann zu überführen sei. Unter anderem wurden DNA-Spuren und Schuhsohlenabdrücke des Angeklagten gesichert. Der Mann war über Fenster und Türen in Betriebe eingestiegen. Auf einer Tour verübte er immer gleich mehrere Einbrüche. Insgesamt erbeutete er einen Geldbetrag im fünfstelligen Eurobereich, dazu weitere Wertgegenstände, die er zu Geld machte. Damit finanzierte der gelernte Fleischer und Vater von drei Kindern seinen Lebensunterhalt, einen Teil verspielte er in Wettbüros.
Der wegen Einbrüchen in der Schweiz vorbestrafte Mann gab vor Gericht alles zu, war aber ansonsten äußerst wortkarg: Warum er sich, bei einem Wohnsitz in Italien, ausgerechnet Österreich ausgesucht habe, wollte er nicht sagen, auch zu seiner Verurteilung in der Schweiz machte er keine Angaben. "Es war wegen der Drogen, ich bin auch spielsüchtig", gab der Angeklagte unter Tränen an.
Richter Pöllinger-Sorré erklärte, der deutlichste Milderungsgrund war das reumütige Geständnis des Mannes. Dem gegenüber stehe allerdings eine "gewaltige Reihe" von Erschwerungsgründen: Die Vorstrafe in der Schweiz (die den Angeklagten "völlig unbeeindruckt" gelassen hätte), die Tathandlungen während eines laufenden Verfahrens, der lange Tatzeitraum und die Vielzahl an Delikten. Schwer falle auch diese Form des "Kriminaltourismus" ins Gewicht, erklärte der Richter.
Allerdings habe der Mann noch Glück, dass bei einer etwas höheren Schadenssumme der höhere Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Haft zur Anwendung gekommen wäre. So waren es "nur" sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Angeklagte erklärte Rechtsmittelverzicht, Staatsanwalt Barsch gab keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Ein 40-jähriger Rumäne wurde wegen 139 Einbrüchen in Kärnten zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann bekannte sich schuldig und erklärte, seine Taten seien durch Drogen- und Spielsucht motiviert.
- Die Ermittlungen führten dank DNA-Spuren und Schuhsohlenabdrücken zur Überführung des Täters, der insgesamt einen fünfstelligen Eurobetrag sowie weitere Wertgegenstände erbeutete.
- Das Gericht sah sein Geständnis als Milderungsgrund, nannte jedoch die Vorstrafe in der Schweiz und die Vielzahl der Delikte als erschwerend. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist nicht rechtskräftig.