Mutter und Vater nach Tod eines Babys in Salzburg verurteilt
Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge wird die Mutter des Babys zudem in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Die Verteidiger der Angeklagten erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Dass die Mutter des Kindes zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war und bei ihr eine Persönlichkeitsstörung attestiert worden war, wertete das Geschworenengericht als Milderungsgrund. Die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski gab nach der Urteilsverkündung zu bedenken, dass das Baby den Großteil seines Lebens ein Martyrium erlitten hatte.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg beschuldigte die Mutter als unmittelbare Täterin und den Vater als Beitragstäter durch Unterlassung. Die Eltern des sieben Wochen alten Buben bestritten den Mordvorwurf. Sie erklärten, der jeweils andere habe den kleinen Buben misshandelt. Die Mutter meinte schließlich, sie hätte schon etwas tun können, damit ihr Freund das Kind nicht misshandle. Der 25-Jährige gestand eine Mitschuld ein. Es habe die Fürsorgepflicht verletzt, in dem er keine Arzt gerufen habe, als er eine Misshandlung durch die Mutter beobachtet und später auch bemerkt habe, dass das Kind nichts mehr getrunken hat.
Laut Anklageschrift wurde der Bub am 22. Oktober sieben bis zehn Mal geschüttelt und auch geohrfeigt. Das Kind sei an den massiven Verletzungen der Hirnhäute und des Gehirns aufgrund von Sauerstoffmangel verstorben, führte Staatsanwältin Elena Haslinger aus. Dem Baby sei zudem über einen längeren Zeitraum, von Ende September bis 21. Oktober, Gewalt durch die Mutter angetan worden.
Die Frau habe ihren Sohn mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, geschüttelt und ihn gewürgt, bis er sich bläulich verfärbt habe, "wenn sie einen schlechten Tag gehabt hat", erklärte die Staatsanwältin. Sie habe kein Kind haben wollen, sei mit der Mutterschaft überfordert gewesen und habe sich geweigert, das Baby zu berühren, es zu baden, die Windeln zu wechseln oder es zu füttern. Zudem habe sie aggressiv reagiert, wenn es weinte.
Weil ihr damaliger Freund die Tathandlungen zwar bemerkt, aber nichts unternommen haben soll, um seinen Sohn zu schützen, obwohl dies als Vater seine Verpflichtung gewesen wäre, wurde er als Beitragstäter durch Unterlassung angeklagt. Ein Kinderarzttermin am 20. Oktober sei von den Eltern nicht wahrgenommen worden, weil sie befürchtet hätten, dass der Arzt die Misshandlungen bemerken hätte können. Das Baby habe bereits Zuckungen und Krämpfe erlitten und nicht mehr aus dem Fläschchen getrunken.
Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger stellte bei der Mutter eine erhebliche Persönlichkeitsstörung und eine Empathielosigkeit fest. Der Psychiater empfahl eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Die 20-Jährige erklärte zu Prozessbeginn, die Vorwürfe gegen sie würden nicht stimmen. Sie habe ihren Sohn nie geschlagen und auch nie misshandelt. Die Taten habe ihr damaliger Freund gesetzt, der sehr besitzergreifend und eifersüchtig gewesen sei und auch sie geschlagen habe. Sie habe versucht einzugreifen, aber jedes Mal einen Schlag ins Gesicht bekommen. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, ob sie den Eindruck habe, dass sie mit ihrem Sohn alles richtig gemacht habe, gestand sie ein: "Nein, ich habe ihm nicht geholfen." Sie bekannte sich zur Unterlassung für schuldig.
Der Verteidiger des 25-Jährigen erklärte, der Angeklagte sei unter den Fittichen der 20-Jährigen gestanden. Er sei stets der Annahme gewesen, dass sie die Misshandlungen beenden würde. Der Beschuldigte habe noch zwei weitere Kinder. "Er hat eine gute Beziehung zu ihnen, er ist ein liebevoller Vater." Der Angeklagte selbst schilderte, dass seine Freundin lieblos mit dem Baby umgegangen sei. Er habe sich um ihn gekümmert, stets das Fläschchen vorbereitet und ihn gebadet. Er habe schon etwas falsch gemacht, aber dem Buben nie etwas zuleide getan. Er hätte einen Arzt zu Hilfe holen müssen, als er gemerkt habe, dass er nichts mehr getrunken hat. Als der Bub leblos im Bett lag, verständigte er die Rettungskräfte. Doch für das Kind kam jede Hilfe zu spät.
Die beiden Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Zusammenfassung
- Nach dem Tod eines Säuglings, der am 22. Oktober 2022 in der Stadt Salzburg an einem Schütteltrauma gestorben war, sind dessen Eltern am Mittwoch am Landesgericht Salzburg verurteilt worden.
- Die 20-jährige Mutter erhielt wegen Mordes und fortgesetzter Gewaltausübung 16 Jahre unbedingte Haft.
- Die Staatsanwaltschaft Salzburg beschuldigte die Mutter als unmittelbare Täterin und den Vater als Beitragstäter durch Unterlassung.