Mutmaßlicher Doppelmörder Mitte November in Wien vor Gericht
Der Angeklagte - ein gebürtiger Pole ohne festen Wohnsitz - hat bis zuletzt behauptet, er habe mit den beiden Fällen nichts zu tun. Er sei gar nicht der Mann, den die Staatsanwaltschaft angeklagt habe, sondern heiße ganz anders. Auf Basis der Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen hat die Anklagebehörde für den Fall einer Verurteilung gemäß § 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) die Unterbringung des 50-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Dem Mann drohen damit zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft sowie der Maßnahmenvollzug. Die Verhandlung beginnt am 13. November und ist auf zwei Tage anberaumt.
Die beiden Getöteten dürften aus reinem Zufall Opfer des mutmaßlichen Gewaltverbrechers geworden sein. Der Mann, der während der warmen Monate in einem Zelt auf der Donauinsel gelebt hatte, dürfte in der kalten Jahreszeit auf gut Glück regelmäßig versucht haben, in nicht abgesperrte Häuser in Transdanubien einzudringen, um an Lebensmittel und einen Schlafplatz zu gelangen. Für die brutalen Attacken auf den Apotheker und die junge Frau, deren Heftigkeit selbst erfahrene Kriminalisten erschütterte, gab es insofern keinen Grund, als den Ermittlungsergebnissen zufolge aus Sicht des Täters gar keine Notwendigkeit bestanden hätte, auf diese loszugehen. Er dürfte in beiden Fällen die Opfer überrascht und sogleich angegriffen haben. Der Angeklagte wird durch an den Tatorten sichergestellte DNA-Spuren sowie Blut der Opfer auf seiner Kleidung belastet.
Die Leiche des Mannes wies massive Kopfverletzungen sowie Misshandlungsspuren am ganzen Körper auf. Der 74-Jährige war an den Beinen gefesselt worden. Der Angeklagte dürfte sich nach der Tat mehrere Tage im Haus des Apothekers aufgehalten und verköstigt haben. Als er ging, nahm er die Geldbörse und die Schuhe des Opfers mit. Auch bei der zweiten Bluttat fiel auf, dass die Schuhe der getöteten Frau fehlten, die infolge massiver stumpfer Gewalt gegen den Kopf und mehrerer Messerstiche ums Leben gekommen war. Auch in diesem Fall soll der Angeklagte zumindest mehrere Stunden im Haus geblieben und reichlich Alkohol konsumiert haben.
Bei der Verhandlung haben die Geschworenen erstmals die Möglichkeit, sich ganz neue, bisher nicht mögliche Einblicke in die Tatort-Arbeit der Kriminalisten zu verschaffen. Mit einer Drohne wurden Tatort und Auffindungssituation festgehalten und ein 3D-Film erstellt. Mit einer Virtual-Realitiy-Brille - dem Vernehmen nach werden mehrere Exemplare für die Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt - können sich nun die Geschworenen auf die Vorstellung einlassen, sie wären unmittelbar bei der Spurensicherung dabei gewesen.
Zusammenfassung
- Auch bei der zweiten Bluttat fiel auf, dass die Schuhe der getöteten Frau fehlten, die infolge massiver stumpfer Gewalt gegen den Kopf und mehrerer Messerstiche ums Leben gekommen war.