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Mädchen in Therme ertrunken: Prozess gegen Vater

Nach dem Tod eines Mädchens in der Sonnentherme Lutzmannsburg (Bezirk Oberpullendorf) im März muss sich am Dienstag dessen Vater wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Die Fünfjährige konnte noch nicht schwimmen und war ohne Schwimmhilfe in rund 1,9 Meter tiefes Wasser gesprungen, während der Mann über 20 Minuten im Thermenrestaurant und im Außenbereich war.

Dem Vater wird vorgeworfen, dass er als Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat, was zum Ertrinken des Kindes führte. Ein Badegast war auf das im Wasser treibende Mädchen aufmerksam geworden. Trotz erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen starb es später in der Klinik Donaustadt in Wien. Der Prozess am Landesgericht Eisenstadt beginnt am Dienstag und 10.30 Uhr und ist für zwei Stunden anberaumt.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach dem Tod eines Mädchens in der Sonnentherme Lutzmannsburg (Bezirk Oberpullendorf) im März muss sich am Dienstag dessen Vater wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
  • Die Fünfjährige konnte noch nicht schwimmen und war ohne Schwimmhilfe in rund 1,9 Meter tiefes Wasser gesprungen, während der Mann über 20 Minuten im Thermenrestaurant und im Außenbereich war.