Lockerungen für Freizeitsportler, Fans und Gastro
Die Regierung hat am Mittwoch weitere Lockerungen der Coronamaßnahmen bekannt gegeben. Ab 1. Juli, also kommendem Mittwoch, ist wieder jeder Sport erlaubt. Die Maskenpflicht für Kellner fällt ebenso wie die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen. Ab September werden unter bestimmten Voraussetzungen Events im Freien mit bis zu 10.000 und drinnen mit bis zu 5.000 Teilnehmern erlaubt.
Die Ansteckungszahlen seien weiter auf niedrigem Niveau, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat. In letzten 24 Stunden gab es laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober von den Grünen 41 Neuinfizierte und 474 aktiv Erkrankte.
Grund genug für die türkis-grüne Regierung, die Coronarestriktionen weiter zu lockern. Eine Arbeitserleichterung gibt es für Kellner, sie dürfen ab 1. Juli die Maske weglassen. Die Maskenpflicht gilt aber weiter in Öffis, im Gesundheitsbereich oder bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Gastronomen dürfen künftig auch früher aufsperren, nämlich um 5.00 statt wie bisher um 6.00 Uhr. Buffets mit Selbstbedienung werden prinzipiell wieder möglich. Die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen bis zu 100 Personen - also beispielsweise für Geburtstagsfeiern - fällt. Veranstaltungen wie Hochzeiten sind ab 1. August wieder mit bis zu 200 Personen erlaubt.
Eine baldige "pragmatische Lösung" stellte Anschober für die Nachtgastronomie in Aussicht: Für kleine Bars wird die Thekenausschank ab 1. Juli möglich sein. Mit den größeren Clubs soll es bis Ende nächster Woche eine Lösung geben.
Sportbegeisterte dürfen jedenfalls ab 1. Juli wieder ihrem Hobby nachgehen, und zwar auch, wenn es sich um Kontakt- bzw. Mannschaftssport handelt. Die Mindestabstandsregeln gelten bei der Sportausübung dann sowohl drinnen als auch draußen nicht mehr. Voraussetzung ist, dass Hygieneregeln beachtet werden, auch sollten Anwesenheitslisten geführt werden.
Lockerungen gibt es auch für Zuschauer von Sportevents, aber auch Kulturveranstaltungen. Mit 1. Juli werden Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen erlaubt. Die Obergrenze steigt dann schrittweise, ab September sind wieder große Veranstaltungen mit bis zu 10.000 Personen im Freien oder bis zu 5.000 unter Dach möglich. Der Mindestabstand muss aber etwa auch im Fußballstadion eingehalten werden.
Die Regierung setzt dabei außerdem auch auf "freiwilliges Tracking", das bedeutet, die Namen und Kontaktdaten der Besucher sollen für einige Tage freiwillig aufgehoben werden. Dieses "Tracking" gilt grundsätzlich für alle Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern. Da man die Datenschutzbestimmungen nicht aushebeln will, soll das alles auf freiwilliger Basis geschehen - wobei die Regierung davon ausgeht, dass sich die Veranstalter um eine Realisierung bemühen. Zudem habe ja jeder einzelne ein Interesse daran, sich selbst zu schützen.
Für das sogenannte Containment sollen noch einmal 390 Millionen Euro in die Hand genommen werden, um die Teststrategien zu verbessern. Es gehe darum, "Glutnester" von Infektionen einzudämmen, damit kein "Flächenbrand" entstehe, meinte Kurz. Wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ausführte, sollen ab kommender Woche die Testungen für Tourismus-Mitarbeiter schrittweise in allen Urlaubsregionen ausgerollt werden. Wie man überhaupt in Corona-Zeiten "verantwortungsvoll reisen" kann, will Anschober bei einer Pressekonferenz am morgigen Donnerstag genauer erklären.
Kanzler Kurz appellierte freilich trotz der Lockerungen, "die Maske bitte nicht wegzuwerfen", denn "wir werden sie noch brauchen". Mit Blick auf den massiven Corona-Ausbruch beim deutschen Fleischverarbeiter Tönnies in Nordrhein-Westfalen wurde übrigens die partielle Reisewarnung der Stufe fünf für das deutsche Bundesland verhängt.
Anschober befürchtete, dass es vor allem im Spätherbst wieder eine "schwierige Situation" geben könne. Vizekanzler Werner Kogler forderte dazu auf, mit den Lockerungsschritten "sorgsam umzugehen": Das Motto "genießen und aufpassen" solle beherzigt werden, "seids gscheit!".
Das Finanzministerium versprach unterdessen, dass die Senkung der Umsatzsteuer auf fünf Prozent in ausgewählten Bereichen, die bei der Regierungsklausur kürzlich beschlossen worden ist, "kein Bürokratiemonster" werden soll. So kann der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes auch durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgen, also brauchen Betriebe die Registrierkassa nicht umstellen. Verlängert wurden bis Ende Juli die Ausnahmebestimmungen für sogenannte Covid-19-Risikogruppen, die von der Arbeit freigestellt werden oder wenn möglich von zu Hause arbeiten sollen.
Der Umweltmediziner Hans-Peter Hutter hält die angekündigte Lockerung der Corona-Beschränkungen für Sport- und Kulturveranstaltungen für notwendig und vertretbar. Die Aufhebung dürfe jedoch keinesfalls ohne flankierenden Maßnahmen erfolgen, sagte Hutter im ORF-Radio. Massenevents wie Fußballspiele mit bis zu 10.000 Zuschauern bezeichnete der Experte als "Gratwanderung".
"Lockerungen sind grundlegend notwendig, auch aus gesellschaftlicher, aus sozialer Sicht, das ist keine Frage. Aber ebenso notwendig ist, dass diese Lockerung nicht ohne flankierende Maßnahmen stattfinden darf. Denn sonst landen wir genau dort, wo wir eben Anfang bis Mitte März waren, und das wollen wir alle nicht", meinte Hutter und nannte die aktuelle Ausbreitung im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen als Warnung. "Man sieht gerade an diesem Beispiel, dass das Ganze nicht aus ist, sondern dass es eine enorme Dynamik, dass es plötzlich wieder Hunderte, Tausende pro Tag geben kann, die positiv sind, und die natürlich eine neue Ansteckungswelle initiieren können."
Zusammenfassung
- Die Regierung hat am Mittwoch weitere Lockerungen der Coronamaßnahmen bekannt gegeben.
- Ab 1. Juli, also kommendem Mittwoch, ist wieder jeder Sport erlaubt.
- Die Maskenpflicht für Kellner fällt ebenso wie die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen.
- Mit 1. Juli werden Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen erlaubt.