Keine Mordanklage nach tödlichem Schuss in Kärnten
Zu der Tat war es am späten Abend des 22. August in Knappenberg (Bezirk St. Veit an der Glan) gekommen. Zuvor hatte es in einem Gasthaus in Hüttenberg einen Streit zwischen dem Verdächtigen und seinem Stiefsohn gegeben. Der 43-Jährige sei dann nach Hause gefahren, gefolgt vom Stiefsohn, dem späteren Opfer und einer dritten Person. Der 43-Jährige hatte angegeben, sich bedroht gefühlt zu haben und deshalb mit seinem Flobertgewehr in der Hand vor die Tür getreten zu sein.
Erhebungen hätten ergeben, dass das Opfer dann nach der Waffe gegriffen hatte, erklärte Kitz: "Der Mann hat sich nach vorne gebeugt, wegen des geringen Abzugsgewichtes hat sich dann der Schuss gelöst. Von einem Tötungsvorsatz ist nicht auszugehen." Bereits im Oktober war der Mann nach einer Tatrekonstruktion aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Zusammenfassung
- Ein 36-jähriger Mann wurde am 22. August in Knappenberg durch einen Schuss getötet. Der 43-jährige Beschuldigte wird nun wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.
- Ursprünglich ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Mordverdachts, doch es gibt keinen Hinweis auf Tötungsvorsatz, da der Schuss sich unbeabsichtigt löste, als das Opfer nach der Waffe griff.
- Der Beschuldigte wurde bereits im Oktober nach einer Tatrekonstruktion aus der Untersuchungshaft entlassen.