Katharina Nehammer klagt: Anwalt sieht ersten Erfolg
Das Landesgericht Korneuburg hat demnach einem jener Facebook-Nutzer, die das betroffene Posting geteilt hatten, aufgetragen, eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zu veröffentlichen. Das Gericht stelle damit klar fest, dass die Veröffentlichung an sich rechtswidrig gewesen sei, erklärte Rami.
Katharina Nehammer, Ehefrau von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), hatte ursprünglich einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite beim Maskenhersteller Hygiene Austria, dem damaligen Unternehmen des Ehemanns der Büroleiterin von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Tatsächlich arbeitet Nehammer allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war. Nehammer selbst arbeitete aber nicht für die Maskenhersteller.
3.500 Euro Entschädigung
Der Mann hatte suggeriert, dass Nehammer an der Maskenproduktion der Hygiene Austria verdiene: "Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war für d'Gsundheit" (sic!), heißt es in dem oft geteilten Posting. Nach einem Vergleich musste der Kärntner 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. Zudem haben auch rund 350 andere User, die das Posting geteilt haben, diese Forderung von Nehammers Anwalt Rami erhalten. FPÖ und SPÖ hatten das Vorgehen scharf kritisiert.
Inzwischen wurden in der Sache von Ramis Kanzlei einige außergerichtliche Vergleiche abgeschlossen, bei finanziellen Schwierigkeiten habe man auf die Forderung verzichtet, zugleich aber darum ersucht, in zukünftigen Postings darauf zu achten, dass nicht die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt werden, berichtete Rami.
Mit einigen der Facebook-Nutzer geht es nun vor Gericht weiter. Einem Niederösterreicher hat diese Woche nun das Landesgericht Korneuburg aufgetragen, auf seiner Facebook-Seite eine Mitteilung über das eingeleitete Verfahren wegen übler Nachrede zu veröffentlichen. "Erfreulich ist dies nicht nur wegen der Veröffentlichung an sich, sondern auch deshalb, weil das Gericht damit unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass das inkriminierte Posting rechtswidrig ist", ortete Rami einen Erfolg.
Zusammenfassung
- Rechtsanwalt Michael Rami, der Katharina Nehammer bei Klagen wegen übler Nachrede gegen Facebook-Nutzer vertritt, sieht einen "ersten Erfolg" vor Gericht.
- Das Landesgericht Korneuburg hat demnach einem jener Facebook-Nutzer, die das betroffene Posting geteilt hatten, aufgetragen, eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zu veröffentlichen.
- Das Gericht stelle damit klar fest, dass die Veröffentlichung an sich rechtswidrig gewesen sei, erklärte Rami.
- Katharina Nehammer, Ehefrau von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), hatte ursprünglich einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite beim Maskenhersteller Hygiene Austria.
- Tatsächlich arbeitet Nehammer allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war. Nehammer selbst arbeitete aber nicht für die Maskenhersteller.