APA/APA/Barbara Gindl/BARBARA GINDL

Justizwachebeamte in Salzburg zu bedingter Haft verurteilt

Am Landesgericht Salzburg sind am Dienstag zwei Justizwachebeamte zu bedingten Haftstrafen in der Höhe von zehn bzw. sieben Monaten verurteilt worden. Sie sollen im Jahr 2022 einen Häftling in der Justizanstalt Salzburg mit Handys und Alkohol versorgt und dafür Geld bekommen haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern Missbrauch der Amtsgewalt und Bestechlichkeit vor, dem älteren der beiden zudem die Verletzung des Amtsgeheimnisses. Die Urteile sind rechtskräftig.

Der eine Angeklagte (55) ist derzeit suspendiert, sein ehemaliger Kollege (36) hat mittlerweile den Job gewechselt. Beide zeigten sich heute umfangreich geständig und bekannten sich schuldig. Beide betonten vor der Richterin, unabhängig voneinander agiert und nichts voneinander gewusst zu haben. "Wir waren in unterschiedlichen Abteilungen tätig und haben uns nur zwei Mal bei gemeinsamen Nachtdiensten gesehen." Sie hätten nicht einmal die Telefonnummer des jeweils anderen in ihren Handys gespeichert gehabt.

Die zwei Männer erzählten vor Gericht, den Häftling - einen schwer verschuldeten, 18-fach vorbestraften Bosnier, der noch bis Ende 2031 einsitzen muss - schon lange zu kennen. "Er war immer wieder in der Justizanstalt in Haft, dadurch ist eine Freundschaft entstanden", sagte der 55-Jährige und sprach von einem "dummen Fehler". "Es tut mir leid", erklärte der 36-Jährige. "Ich kenne ihn aus einer Zeit, wo er noch unbescholten war, vom Fußballspielen."

Konkret soll der ältere Beamte für den Häftling insgesamt fünf Mobiltelefone ins Gefängnis geschmuggelt haben, der jüngere drei Flaschen Wodka. Der 55-Jährige hat sich dazu auf seinen Namen unverdächtig wirkende Pakete in die Justizanstalt schicken lassen. Ihm wurde zudem angelastet, für eine Haftinsassin in einem Fall illegal die Entlassungsadresse einer anderen Insassin abgefragt zu haben. Der jüngere Angeklagte soll in seiner Freizeit einmal für einen Bekannten des inhaftierten Bosniers Überweisungen getätigt haben. Ein strafrechtliches Verhalten konnte das Gericht hier aber nicht feststellen. Beide Männer erhielten für ihre Dienste 2.000 bzw. 1.500 Euro. "Auch wenn sie eigentlich kein Geld wollten", sagte der mitangeklagte Häftling heute.

Der Anstifter zum Schmuggel bekam heute als Bestimmungstäter eine Zusatzstrafe von sechs Monaten Haft. Auch er gab die Vorwürfe zu. "Ich kenne die beiden schon länger, darum habe ich sie gefragt. Nein zu sagen, wäre aber ihre, nicht meine Aufgabe gewesen." Er habe öfter mit seiner kleinen Tochter sprechen wollen, darum wollte er die Handys haben. Er habe die Telefone aber weder im Gefängnis weiterverteilt noch verkauft. Warum dann gleich fünf Handys, wollte die Richterin von ihm wissen. "Man muss immer magaziniert sein, wenn eines bei einer Kontrolle gefunden wird. Dann ist es weg."

Aufgeflogen ist der Fall, weil der Bosnier von einem Mitinsassen verpfiffen worden ist, mit dem er schwer im Clinch lag. Die beiden Justizwachebeamten saßen nach Bekanntwerden der Vorwürfe rund vier Wochen in U-Haft. Die Ermittler hatten zunächst offenbar ein größeres Netzwerk vermutet. Auch die Richterin sagte heute, sie gehe davon aus, dass es sich nur um die "Spitze des Eisbergs" gehandelt habe. Für den suspendierten 55-jährigen Beamten ist das Ausmaß der Strafe übrigens so gering ausgefallen, dass kein Amtsverlust eintritt.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwei Justizwachebeamte in Salzburg wurden wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Bestechlichkeit zu bedingten Haftstrafen von zehn bzw. sieben Monaten verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig.
  • Die Beamten hatten im Jahr 2022 einen Häftling mit fünf Handys und drei Flaschen Wodka versorgt und dafür 2.000 bzw. 1.500 Euro erhalten. Beide zeigten sich geständig und betonten, unabhängig voneinander gehandelt zu haben.
  • Der Häftling, der die Beamten anstiftete, erhielt eine Zusatzstrafe von sechs Monaten. Der Fall wurde durch einen Mitinsassen aufgedeckt, und die Ermittler vermuteten zunächst ein größeres Netzwerk.