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Haft für Kärntner nach Bombendrohungen aus dem Gefängnis

27. März 2025 · Lesedauer 3 min

Weil er mehrere Bombendrohungen versendet hatte, als er im Gefängnis saß, ist ein 21-jähriger Kärntner am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Dem Mann wurde neben der Nötigung auch Betrug und Diebstahl vorgeworfen, wozu er sich umfassend geständig verantwortete. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

"Haben Sie Vorstrafen?", fragte Richterin Sabine Götz zu Beginn des Verfahrens. "Vier", gab der Angeklagte leise zurück. Ein "Nein" wäre auch eine dreiste Schwindelei gewesen - denn eine davon hatte den jungen Mann vergangenes Jahr sogar in die Justizanstalt Rottenstein gebracht. Und dort ereigneten sich mit einem geschmuggelten Handy einige der Taten, die Gegenstand der aktuellen Verhandlung waren.

Von August 2024 bis Jänner 2025 hatte die Polizei E-Mails mit Bombendrohungen erhalten. Drei Mal war die Justizanstalt-Außenstelle Rottenstein im Bezirk St. Veit an der Glan Ziel der Drohungen. Sprengstoffkundige Organe, Diensthundeführer mit Sprengstoffhunden und weitere Beamtinnen und Beamte suchten die gesamten Räumlichkeiten ab, fanden aber nichts.

Der 21-Jährige löste auch einen Einsatz wegen "Swatting" aus. Beim "Swatting" wird die Polizei unter Vortäuschung von meist schweren Straftaten zu einer Privatadresse geschickt. In diesem Fall behauptete der Mann, er würde "seinen Mitbewohner, seine Tiere und sich selbst" töten. Er habe außerdem eine Bombe in seiner Wohnung platziert. Es kam daraufhin zu einem spektakulären Polizeieinsatz: An der angegebenen Adresse wurde sogar die Tür aufgebrochen, bis feststand, dass es sich um eine Fake-Anzeige gehandelt hatte.

"Das ist einfach passiert"

"Es tut mir wirklich leid. Ich weiß nicht ganz genau, warum ich das gemacht habe. Das ist einfach passiert", startete der Mann einen Erklärungsversuch. "Nein, passieren tut das nicht so einfach", nahm ihm die Richterin den Wind aus den Segeln. Es könne sein, dass ihm fad war, meinte der Angeklagte, er möchte den Schaden auch gutmachen. Das dürfte eine Mammutaufgabe werden, hielt die Richterin fest: "Der gesamte Rettungsapparat war eingespannt, die Leute haben weitaus Besseres zu tun, als sich für Ihre Langeweile einspannen zu lassen."

Dem Kärntner wurde auch noch vorgeworfen, vorgegeben zu haben, ein Handy verkaufen zu wollen - 930 Euro habe er kassiert, das Handy aber nicht geliefert. Gemeinsam mit einem Bekannten hatte er außerdem versucht, Dartpfeile aus einem Geschäft zu stehlen.

Keine bedingte Haft möglich

"Es ist bei Ihnen schon nicht mehr ganz leicht", leitete Richterin Götz ihre Urteilsbegründung ein. "Sie sind gerade im Vollzug, sollten eigentlich verstanden haben, dass man nicht mit der Welt verfahren kann, wie man will. Und dann drehen Sie solche Sachen." Ihrer Meinung nach sei auch der Strafantrag milde gewesen - denn weil nur Nötigung und nicht schwere Nötigung angeklagt war, habe der Strafrahmen bis maximal ein Jahr Haft betragen.

Allerdings wird im Fall des 21-Jährigen eine bedingte Haftentlassung widerrufen, was bedeutet, dass er für mehr als sechs Monate in Haft muss. Eine bedingte Nachsicht sei nicht mehr infrage gekommen. Nach kurzer Beratung mit seiner Verteidigerin nahm der Mann das Urteil an. Das Handy, das er ins Gefängnis geschmuggelt hatte, wird übrigens eingezogen.

Zusammenfassung
  • Der Angeklagte, der bereits vier Vorstrafen hatte, zeigte sich geständig und wurde zusätzlich wegen Betrugs und Diebstahls verurteilt. Er hatte 930 Euro kassiert, ohne ein versprochenes Handy zu liefern.
  • Ein Swatting-Einsatz wurde ausgelöst, als der Mann fälschlicherweise behauptete, eine Bombe in seiner Wohnung platziert zu haben. Die Richterin betonte, dass der gesamte Rettungsapparat unnötig beansprucht wurde.