Graz: Prozess wegen Zwangs-Corona-Test
Die Patientin befand sich in der geschlossenen Abteilung des LKH 2 Standort Süd. Trotz Symptomen einer Corona-Erkrankung lehnte die Frau einen Test mehrmals ab. Sie wurde zunächst in einem Gruppenraum isoliert, erzählte die behandelnde Ärztin vor Gericht. Sie rief beim Magistrat an und sprach mit einer Juristin, die sie an die Polizei verwies. Bei der Verhandlung konnte sich die Juristin an so gut wie gar nichts erinnern, von einer Zustimmung zu einer Zwangstestung wollte sie nichts wissen. Sie habe geglaubt, es gehe nur um eine Anordnung zur Absonderung, lautete ihre Erklärung. "Für mich hatte ihre Aussage Bescheidcharakter, sodass ich die Polizei kontaktieren dürfe", betonte dagegen die Zeugin. Aus einem anderen Fall wusste sie, dass eine zwangsweise Testung möglich sei, rechtfertigte sich die Ärztin.
Entscheidung behielt Richterin sich vor
"Wir testen jeden Patienten, den wir stationär aufnehmen", schilderte die Zeugin. Bis zur Beschwerdeführerin habe es nie Probleme gegeben. In diesem Fall verlief die Testung nicht reibungslos, die Patientin wehrte sich heftig, griff die Polizisten an und bespuckte sie. Der Test dauerte "vielleicht zwei Minuten", nachdem man den ganzen Vormittag versucht habe, die Frau zum freiwilligen Mitmachen zu überreden, erzählte die Ärztin. Der Test erwies sich später als negativ.
Eine Polizistin, die beim Test dabei war, erinnerte sich, dass sie von einem Kollegen zur Zwangstestung ins die Nervenklinik geschickt worden war. "Die Materie hat uns Bauchweh bereitet", meinte sie. "Wirklich? Das waren Sie offenbar die Einzige", merkte die Richterin an. "Man ist da auf sich allein gestellt", schilderte die Polizistin, die nach eignen Angaben zwar "die Paragrafen angeschaut hat", sich aber nicht ganz sicher gewesen sei. Sie war sich aber schon sicher gewesen, einen behördlichen Auftrag erhalten zu haben, den Test durchzuführen.
Nach fünf langen Stunden brach die Richterin die Verhandlung ab und entließ die restlichen Zeugen. Eine Entscheidung, ob die Zwangs-Maßnahme gerechtfertigt war, behielt sich die Richterin vor.
Zusammenfassung
- In Graz ist über einen zwangsweise durchgeführten Corona-Test verhandelt worden. Eine Patientin war im März in der Grazer Nervenklinik im Verdacht gestanden, sich mit Covid-19 infiziert zu haben.
- Die Patientin befand sich in der geschlossenen Abteilung des LKH 2 Standort Süd. Trotz Symptomen einer Corona-Erkrankung lehnte die Frau einen Test mehrmals ab.
- Sie wurde zunächst in einem Gruppenraum isoliert, erzählte die behandelnde Ärztin vor Gericht. Sie rief beim Magistrat an und sprach mit einer Juristin, die sie an die Polizei verwies.
- Bei der Verhandlung konnte sich die Juristin an so gut wie gar nichts erinnern, von einer Zustimmung zu einer Zwangstestung wollte sie nichts wissen. Sie habe geglaubt, es gehe nur um eine Anordnung zur Absonderung, lautete ihre Erklärung.
- "Für mich hatte ihre Aussage Bescheidcharakter, sodass ich die Polizei kontaktieren dürfe", betonte dagegen die Zeugin. Aus einem anderen Fall wusste sie, dass eine zwangsweise Testung möglich sei, rechtfertigte sich die Ärztin.
- Die Richterin behielt sich eine Entscheidung über die Maßnahme vor.