Glyphosatverbot für Europarechtsexperten "machbar"
Erheblich ist, ob es sich bei einer Antwort der EU-Kommission im Zuge der Notifizierung um eine "Bemerkung" oder um eine "ausführliche Stellungnahme" handelt. Eine "ausführliche Stellungnahme" würde Österreich dazu verpflichten, die darin angeführten Unionsrechtsverstöße zu prüfen und die Kommission über geplante Maßnahmen zu unterrichten. Hier könnte als letzte Konsequenz auch ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Bei Nicht-Berücksichtigung von "Bemerkungen" liegen laut Van Caslter hingegen keine Voraussetzungen für ein Vertragsverletzungsverfahren vor.
Für Van Calster handelt es sich bei der Antwort eben um eine "Bemerkung" - dies hätte auch die Kommission so ausgedrückt. "Hätte die Kommission ihr Schreiben an Österreich nicht als 'Bemerkungen', sondern als 'ausführliche Stellungnahme' klassifiziert, könnte man diese tatsächlich als 'klare Absage der EU-Kommission an das österreichische Glyphosatverbot" – zumindest an den Entwurf in seiner gegenwärtigen Form – interpretieren", sagte Van Calster.
Unbestritten ist, dass das EU-Mitglied Tschechien eine Mitteilung an Österreich in Form einer "ausführlichen Stellungnahme" abgegeben hat. Diese verlange eine Beantwortung und gegebenenfalls auch eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Doch auch hier sah Van Calster durchaus noch Chancen: "Das EU-Recht bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Rechtfertigung eines Glyphosatverbots. Das EU-Recht ist komplex, aber es schließt mit Sicherheit ein Totalverbot von Glyphosat nicht aus", betonte der Experte.
Dass nationale Pestizidverbote möglich sind und umgesetzt werden können, zeigte beispielsweise Frankreich, das im September 2018 im Alleingang ein allgemeines Neonicotinoid-Verbot verhängte. Luxemburg untersagte mit 1. Februar 2020 den Verkauf und die Anwendung sämtlicher glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel.
Zuletzt appellierte Global 2000 an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), "sein bald drei Jahre altes Versprechen, Glyphosat in Österreich zu verbieten, endlich einzulösen". "Die Unterstützung durch die Bevölkerung und das Parlament ist Ihnen dabei sicher", sagte Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei Global 2000.
Zusammenfassung
- Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Glyphosatverbot in Österreich sind weiterhin umstritten.
- Der Ansicht des Landwirtschaftsministeriums, dass ein Verbot zwangsläufig gegen EU-Recht verstößt und daher nicht umsetzbar ist, widersprach der Europarechtsexperte Geert Van Calster in einem Hintergrundgespräch der Umwelt-NGO Global 2000.