Gesetz verbietet in OÖ Jugendlichen Nikotinbeutel
Während in allen anderen Bundesländern Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr bis 23.00 Uhr und zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr bis 1.00 Uhr weggehen dürfen, ist in Oberösterreich unverändert jeweils eine Stunde früher Feierabend. Auch bei den Vorschriften für Alkohol bleiben die Regeln wie bisher: Unter 16 Jahren ist Alkohol generell verboten, für 16- bis 18-Jährige sind harte Getränke und Alkopops tabu.
Ab sofort sind jedoch laut der Novelle der Konsum, Besitz und Erwerb von tabakfreien Nikotinbeuteln und rauchbaren CBD-Produkten für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. "Das Oberösterreichische Jugendschutzgesetz wirkt somit aktuellen Trends entgegen", meinte Lindner. Eine Kampagne mit Social Media-Anzeigen, Radio Spots, Plakaten in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen bis hin zu Kino-Spots informiert über die nun gültigen Regelungen.
Zusammenfassung
- In Oberösterreich tritt ab heute, Freitag, das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Eine vom zuständigen Landesrat Michael Lindner (SPÖ) gewollte Änderung scheiterte an den Stimmen von ÖVP, FPÖ und MFG im Landtag: die Harmonisierung der Ausgehzeiten mit dem Rest Österreichs. So müssen in Oberösterreich Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr weiterhin eine Stunde früher daheim sein. Neu ist ein Verbot von rauchbaren CBD-Produkten und tabakfreien Nikotinbeuteln für unter 18-Jährige.