Gerichtliche Verurteilungen seit 2017 merkbar zurückgegangen
Von den 1.304 im Vorjahr rechtskräftig verurteilten Burschen und Mädchen, die den 18. Geburtstag noch vor sich hatten, waren nur 42,6 Prozent zu diesem Zeitpunkt unbescholten. Dagegen wiesen 26,6 Prozent eine, 17,5 Prozent zwei und 13,3 Prozent sogar drei oder mehr Vorverurteilungen auf. Zum Vergleich: von den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren, die 2021 gerichtlich sanktioniert wurden, waren 57,7 Prozent bis dahin unbescholten, von den Erwachsenen sogar 72,3 Prozent.
Von allen 2021 rechtskräftig nach dem Strafgesetzbuch und Nebenstrafgesetzen schuldig Gesprochenen waren 84,7 Prozent Männer und 15,3 Prozent Frauen. 58,7 hatten die österreichische Staatsbürgerschaft, 44,3 Prozent waren bis dahin gerichtlich unbescholten. Immerhin ein Viertel der Verurteilten (25,3 Prozent) war bei Rechtskraft des Urteils noch keine 25 Jahre alt.
28,6 Prozent der abgeurteilten strafbaren Handlungen betrafen Delikte gegen fremdes Vermögen, 17,3 Prozent gegen Leib und Leben und 17,1 Prozent das Suchtmittelgesetz. Was die Sanktionen betrifft, wurden von den Gerichten 7.258 Geldstrafen und 16.299 Freiheitsstrafen ausgesprochen, davon 4.858 unbedingt, d.h. das Strafausmaß musste grundsätzlich zur Gänze verbüßt werden. Zum Vergleich: 2010 hatten die Gerichte laut Statistik noch 6.788 unbedingte Freiheitsstrafen verhängt. Damit sind die Haftstrafen ohne Bewährung seither um 28,43 Prozent zurückgegangen.
Zusammenfassung
- 23.731 Personen sind 2021 von den österreichischen Gerichten verurteilt worden, zeigt eine jüngst veröffentlichte Aufstellung der Statistik Austria.
- Das ist ein Plus von 0,1 Prozent gegenüber 2020.
- 58,7 hatten die österreichische Staatsbürgerschaft, 44,3 Prozent waren bis dahin gerichtlich unbescholten.
- Zum Vergleich: 2010 hatten die Gerichte laut Statistik noch 6.788 unbedingte Freiheitsstrafen verhängt.