Freisprüche nach Lawinenabgang auf Piste in Lech am Arlberg
Unmittelbar nach dem Abgang der Lawine oberhalb der Piste 134 ("Balmen") kurz vor 15.00 Uhr war eine Katastrophe befürchtet worden. Aufgrund eines Videos musste von zehn verschütteten Wintersportlern ausgegangen werden. Über 200 Personen suchten stundenlang und bis nach Einbruch der Dunkelheit nach möglichen Verschütteten, auch acht Helikopter und mehrere Lawinenhunde wurden eingesetzt. Ein Skifahrer aus Deutschland wurde von der Lawine teilverschüttet und schwer verletzt in die Klinik nach Innsbruck geflogen. Weitere vier Skigäste zogen sich bei dem Lawinenunglück ebenfalls Verletzungen zu.
Bei der Ursachenforschung stellte sich heraus, dass an der Stelle des Lawinenabgangs in der Früh des Unglückstags zwar Lawinensprengungen vorgenommen worden waren, aber nicht der ganze Schnee abgegangen war. Darauf gründete letztlich der Vorwurf an die zwei Angeklagten - dass sie die Freigabe der Piste erteilt hatten, obwohl der Erfolg der Lawinensprengungen unklar war. Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Die zwei Angeklagten erläuterten in der Verhandlung, wie sie zur Sicherung der Piste vorgingen und welche Untersuchungen sie am Hang durchführten. Bei einer Kontrollfahrt nach den Sprengungen habe es keinen Hinweis darauf gegeben, dass dort noch eine weitere Lawine abgehen könnte. Entlastet wurden die beiden Angeklagten auch durch ein Gutachten. In diesem wurde ausgeführt, dass das Ausmaß der liegen gebliebenen Schneemenge für die zwei Männer nicht erkennbar gewesen sei.
So wurden die zwei Angeklagten im Zweifel frei gesprochen. Weil sich die Staatsanwältin Bedenkzeit erbat, sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen zwei Mitglieder der Lawinenkommission von Lech am Arlberg endete mit Freisprüchen. Die beiden mussten sich wegen eines Lawinenabgangs am 25. Dezember 2022 verantworten, bei dem fünf Wintersportler verletzt wurden.
- Über 200 Personen suchten nach dem Lawinenabgang auf der Piste 134 nach möglichen Verschütteten, unterstützt von acht Helikoptern und mehreren Lawinenhunden. Ein Skifahrer wurde schwer verletzt in die Klinik nach Innsbruck geflogen.
- Die Angeklagten wurden durch ein Gutachten entlastet, welches feststellte, dass die verbleibende Schneemenge nicht erkennbar war. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, da sich die Staatsanwältin Bedenkzeit erbat.