APA/APA/dpa/Moritz Frankenberg

Fall "Maddie": Freispruch für Verdächtigen zu Vergewaltigung

Ein auch im Fall "Maddie" mordverdächtiger Deutscher ist am Dienstag vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Ihm waren drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von Kindesmissbrauch vorgeworfen worden.

Der 47-Jährige bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. 

Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei.

Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.

Mordverdächtiger im Fall "Maddie" MacCann

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht.

Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar.

Drei Vergewaltigungen und Kindesmissbrauch

Christian B. waren zum Prozessauftakt im Februar drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen worden.

Nach dem Ende der Beweisaufnahme blieb die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bei ihrer Überzeugung und forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. In diesem Fall hätte B. nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden können.

Die Strafverfolger hielten ihn für zwei Vergewaltigungen und zwei Missbrauchsfälle für schuldig. Im Fall einer Vergewaltigung habe der Vorwurf nicht aufrechterhalten werden können. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Freispruchs eine Revision angekündigt.

Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert. B.s Rechtsanwälte argumentierten damit, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Der Angeklagte hatte am vorletzten Prozesstag die Möglichkeit zu einem letzten Wort, äußerte sich aber nicht.

Video: News Spezial - Was passierte mit Maddie McCann?

ribbon Zusammenfassung
  • Der 47-jährige Deutsche, der im Fall Maddie unter Mordverdacht steht, wurde vom Landgericht Braunschweig von mehreren schweren Sexualstraftaten freigesprochen, bleibt jedoch bis 2025 wegen einer bestehenden Verurteilung im Gefängnis.
  • Nach 38 Verhandlungstagen entschieden die Richter auf Freispruch, während die Staatsanwaltschaft ursprünglich 15 Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung gefordert hatte.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision möglich ist, und die Ermittlungen im Fall Maddie gehen weiter, ohne dass bisher eine Anklage absehbar ist.