Frau verletzte Freund mit Messer - 27 Monate teilbedingt

Weil sie im Vorjahr ihren damaligen Freund mit Messerstichen schwer verletzt haben soll, ist eine 40-jährige Burgenländerin am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Ein Geschworenensenat verwarf die auf versuchten Mord lautende Anklage und sprach die Frau wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Das Urteil - 27 Monate Haft, davon neun Monate unbedingt - ist nicht rechtskräftig.

Weil sie im Vorjahr ihren damaligen Freund mit Messerstichen schwer verletzt haben soll, ist eine 40-jährige Burgenländerin am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Ein Geschworenensenat verwarf die auf versuchten Mord lautende Anklage und sprach die Frau wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Das Urteil - 27 Monate Haft, davon neun Monate unbedingt - ist nicht rechtskräftig.

Die zum Tatzeitpunkt 39-Jährige und ihr 38-jähriger Freund hätten eine On-Off-Beziehung geführt, wobei es schon in Vergangenheit Streitigkeiten gegeben hätte. Beide seien "keine Waserln" und hätten dem Alkohol zugesprochen, schilderte die Staatsanwältin.

Am 3. November 2019 habe die Angeklagte zunächst im Südburgenland ein Gasthaus besucht und dort bereits Alkohol getrunken. In seinem Kellerstüberl, wo weitergetrunken wurde, sei dann die Situation eskaliert, als der 38-Jährige seine Katzen füttern wollte.

Die Frau habe ihn angebrüllt "Du und deine Scheiß-Katzen" und habe das Katzenklo umgeworfen. Als er sie daraufhin an der Schulter packte, soll sie eine in ihrer Nähe befindliche Bestecklade herausgerissen und ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser ergriffen haben. Mit den Worten "Jetzt stech' ich Dich ab" soll sie den 38-Jährigen in die Brust gestochen haben.

Im folgenden Gerangel sei es dem 38-Jährigen, der auch noch mit einem anderen Messer verletzt wurde, gelungen, seinen Vater anzurufen, der die Polizei verständigte. Der Freund habe insgesamt fünf Stich- und Schnittverletzungen davongetragen.

Richtig sei, dass beide "schwer alkoholisiert" gewesen seien und der Mann ihr einen Schlag versetzt habe, worauf sie zu Boden gegangen sei, stellte Verteidiger Peter Philipp fest. Dort habe er sie gewürgt und sie das Messer, das sich dort befunden habe, genommen und "sich gewehrt". Angesichts der Verletzungen - eine Schnittwunde sei einen Zentimeter lang, die andere 0,5 Zentimeter, habe es am Vorsatz gefehlt: Hätte die Angeklagte töten wollen, "dann rammt sie ihm ja das Messer rein, das ist in keiner Situation passiert", argumentierte Philipp.

Die 40-Jährige und ihr Exfreund schilderten vor Gericht den Vorfall äußerst widersprüchlich. Die Frau erzählte, der Nachmittag sei ruhig verlaufen, bis ihr Freund einen Stoß gegeben habe. "Ich bin mit dem Kopf zurückgefallen, er hat mich gewürgt." Irgendwann sei sie auch aufs Katzenklo gefallen. Sie erinnere sich, dass sie schließlich am Boden gelegen sei und ihr Freund auf ihr gekniet sei und sie gewürgt habe. "Da habe ich eigentlich nur herumgefuchtelt, dass er von mir runtergeht."

Der Exfreund schilderte, die Angeklagte habe schon bei der Ankunft "ein leichtes Damenspitzerl" gehabt. Zunächst sei alles "eigentlich harmonisch abgelaufen". Er sei dann noch oben gegangen und später wieder nach unten gekommen, um die zwei Babykatzen zu füttern. Daraufhin habe die Angeklagte das Katzenklo durch den Raum geworfen. Er habe sie in der Kellerbar in die Ecke gedrückt und gesagt, dass sie das gefälligst wegmachen soll, was sie abgelehnt habe, erzählte der 38-Jährige. Die Angeklagte habe dann in die Messerlade gegriffen, ein großes Messer mit der rechten Hand genommen und zu ihm gesagt: "Jetzt stich i di o."

Im Handgemenge habe er sie zu Boden gebracht, sich dann auf ihren Brustkorb gekniet und ihre Hände niedergedrückt. Dann habe seine Exfreundin noch einmal ein Messer erwischt und ihn in die Achselhöhle gestochen. Am linken Arm habe er einen Durchstich erlitten und dort am stärksten geblutet.

Die Verletzungen seien schwer, aber nicht lebensbedrohend, stellte die gerichtsmedizinische Sachverständige fest. Allerdings hätte nicht viel gefehlt und es hätte zu einer lebensbedrohlichen Verletzung kommen können. Der 38-Jährige habe riesiges Glück gehabt, formulierte es ein Arzt, der den Verwundeten behandelt hatte. Sowohl die Angeklagte als auch ihr Freund dürften etwa um die zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben, ergab sich aus dem Ergebnis von Alkotest und Rückrechnung zum Tatzeitpunkt.

Die Angeklagte habe es, als sie den Exfreund mit dem Messer stach, zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass er dadurch zu Tode komme, stellte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer fest. Er halte Notwehr für durchaus wahrscheinlich, hielt Verteidiger Philipp entgegen.

Der Geschworenensenat verwarf in seinem Urteil die Fragen nach versuchtem Mord, versuchtem Totschlag sowie absichtlich schwerer Körperverletzung jeweils mit 8:0 Stimmen und entschied auf schwere Körperverletzung. Auch das Vorliegen von Notwehr oder Putativnotwehr wurde einstimmig verneint.

Auf die neun Monate unbedingte Haft werden die sieben Monate Vorhaft angerechnet, welche die Angeklagte seit ihrer Festnahme verbüßt hatte. Somit verbleiben knapp zwei Monate Haft zu verbüßen. Die 40-Jährige muss außerdem ihrem Exfreund binnen 14 Tagen 2.310 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Burgenländerin nahm das Urteil an, die Staatsanwältin und die Vertreterin des Privatbeteiligten gaben keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Weil sie im Vorjahr ihren damaligen Freund mit Messerstichen schwer verletzt haben soll, ist eine 40-jährige Burgenländerin am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden.
  • Ein Geschworenensenat verwarf die auf versuchten Mord lautende Anklage und sprach die Frau wegen schwerer Körperverletzung schuldig.
  • Das Urteil - 27 Monate Haft, davon neun Monate unbedingt - ist nicht rechtskräftig.
  • Irgendwann sei sie auch aufs Katzenklo gefallen.