Frau bei Verkehrsunfall getötet: 26-Jähriger verurteilt
Das Urteil, das im Sinne des Strafantrages ausgesprochen wurde, ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Carl Handlechner meldete volle Berufung an. Staatsanwalt Florian Weinkamer kündigte eine Strafberufung an.
Laut dem Staatsanwalt hat der damals 24-jährige Oberösterreicher aus dem Bezirk Braunau den nächtlichen Unfall auf der L101 wegen fehlender Aufmerksamkeit verursacht. Noch verhängnisvoller sei sein Verhalten nach der Kollision gewesen. "Der Lenker hat sich nicht vergewissert, ob jemand zu Schaden gekommen ist", sagte Weinkamer bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg. Bei einem Aufprall mit einer Geschwindigkeit von etwa 70 km/h sei zumindest von einer einfachen Körperverletzung auszugehen. Der Beschuldigte habe es unterlassen, die Unfallstelle abzusichern und der Flachgauerin, die zu Boden geschleudert worden sei, Erste Hilfe zu leisten. Ein zweites Fahrzeug habe die Frau dann überrollt. Sie sei noch an der Unfallstelle gestorben.
Der bisher unbescholtene Angestellte stellte sich erst einen Tag darauf der Polizei. Er gab an, einen Knall wahrgenommen zu haben und habe vermutet, dass ein Vogel gegen den Wagen geflogen sein könnte. Zu Einzelrichterin Anna-Sophia Hofer sagte er heute, er habe einen Klacks gehört und sich zu diesem Zeitpunkt nichts dabei gedacht. Erst als er am nächsten Tag den beschädigten Außenspiegel gesehen und im Internet die Schlagzeilen gelesen habe, habe er den Unfall mit seiner Person assoziiert. "Wenn ich gemerkt hätte, dass ich einen Menschen touchiert habe, wäre ich sofort stehen geblieben", beteuerte er. Im Laufe der Verhandlung zeigte er sich schließlich zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung geständig.
Die Richterin konfrontierte den Angeklagten damit, dass auch Beschädigungen am Seitenfenster des BMWs und im Bereich der hinteren, rechten Türe festgestellt wurden. "Das ist mit Ihrer Darstellung eines Klacks nicht in Einklang zu bringen. Das muss ein lauter Knall gewesen sein", gab sie zu bedenken.
Der Verteidiger erklärte, man wisse nicht, welche Verletzungen die Frau durch das Touchieren des Autos erlitten habe. Rund eine Minute später habe ein nachkommendes Fahrzeug die Frau überrollt. Eine Zeitspanne von einer Minute reiche nicht aus, um Erste Hilfe zu leisten, und dies noch unter der Gefahr, von nachkommenden Fahrzeugen selbst verletzt oder gar getötet zu werden.
Die dunkel gekleidete Fußgängerin habe den Unfall durch mehrere Verfehlungen zum großen Teil selbst verschuldet, meinte der Verteidiger. Sie sei bei völliger Dunkelheit auf der rechten und damit falschen Straßenseite gegangen, sie sei alkoholisiert gewesen und habe sich zu einem Drittel auf der Fahrbahn befunden. Und man wisse nicht, ob sie auf der Straße zielgerichtet gegangen oder gestolpert sei.
Der Angeklagte, der sich in psychologischer Behandlung befindet, müsse jetzt die posttraumatischen Erlebnisse verarbeiten, "er ist ja selbst Opfer", sagte der Verteidiger. Der Privatbeteiligtenvertreter forderte für neun Angehörige der Verunglückten jeweils 40.000 Euro Schmerzensgeld aufgrund eines "Schockzustandes", das der Verteidiger jedoch nicht anerkannte.
Die Richterin hat mehrere Zeugen einvernommen. Eine Zeugin schilderte, sie habe während ihrer Autofahrt eine Person neben der rechten Fahrbahn sitzend gesehen. Nachdem sie vorbeigefahren war, sei sie umgekehrt und bei einer Abzweigung stehengeblieben, um die Polizei zu rufen. Da habe sie beobachtet, wie die Person von einem Auto, das in deren Richtung unterwegs war, in die Luft geschleudert und kurz darauf von einem zweiten Auto überrollt worden sei.
Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem zweiten Wagen um einen Pkw Nissan Pulsar handeln könnte. Die Suche nach dem Lenker ist bisher erfolglos verlaufen. Auch ein kurzer Beitrag in der deutschen TV-Sendung "Aktenzeichen XY.....Ungelöst" am 6. November 2024 brachte keine Hinweise.
In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus, dass der Angeklagte den Unfall aufgrund eines Aufmerksamkeitsfehlers verursacht habe. Zeugen hätten ungewöhnliche und laute Geräusche wahrgenommen. Der Aufprall an dem Wagen habe nach objektiver Spurenlage nicht bloß einen "Klacks verursacht. Der Beschuldigte wäre zur Nachschau verpflichtet gewesen. "Das Ganze kann nicht an ihnen vorbeigegangen sein", sagte sie zu dem Angeklagten. Das Delikt "Imstichlassen eines Verletzten" wiege schwerer, der Strafrahmen reiche hier bis zu drei Jahren Haft. Die Privatbeteiligtenansprüche hat die Richterin auf den Zivilweg verwiesen.
Zusammenfassung
- Ein 26-jähriger wurde in Salzburg wegen fahrlässiger Tötung und Imstichlassen einer verletzten Person zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt, davon vier Monate unbedingt.
- Der Unfall ereignete sich am 17. Juni 2023 in Mattsee, als eine 19-jährige Fußgängerin von einem Pkw touchiert und später von einem unbekannten Fahrzeug tödlich überrollt wurde.
- Der Angeklagte meldete sich erst einen Tag nach dem Unfall bei der Polizei und behauptete, den Aufprall fälschlicherweise für einen Zusammenstoß mit einem Vogel gehalten zu haben.
- Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt haben Berufung gegen das Urteil angekündigt, das bisher nicht rechtskräftig ist.
- Die Richterin stellte fest, dass der Unfall durch einen Aufmerksamkeitsfehler des Angeklagten verursacht wurde, und verwies die Privatbeteiligtenansprüche auf den Zivilweg.