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Teichtmeister-Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil gegen Schauspieler Florian Teichtmeister ist nur einen Tag nach dem Prozess rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel.

Die Staatsanwältin hatte beim Prozess um eine "empfindliche" Strafe gebeten. Die Höchststrafe lag bei drei Jahren Haft. Verurteilt wurde Teichtmeister zu einer zweijährigen Haftstrafe, außerdem wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug (forensisch-therapeutisches Zentrum) angeordnet. Beides wurde Teichtmeister bedingt nachgesehen - unter einer fünfjährigen Probezeit. 

Urteil ist rechtskräftig

Am Tag nach dem Prozess wurde bekannt: Die Staatsanwaltschaft wird kein Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

Die Bedingung für die bedingte Haft ist die Fortsetzung der Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll, wurden ihm vom Gericht vorgeschrieben. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Teichtmeister hatte den Besitz und die Herstellung von zehntausenden Kindesmissbrauchsdarstellungen gestanden.

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