Teichtmeister: Jobangebot zurückgezogen
Seit Dienstag gilt Florian Teichtmeister als schuldig. Er gestand, pädophil zu sein, auch beim Besitz und der Herstellung von zehntausenden Kindesmissbrauchsdarstellungen zeigte er sich geständig. Dafür wurde er zu einer zweijährigen Haftstrafe und der Unterbringung im Maßnahmenvollzug (forensisch-therapeutisches Zentrum) verurteilt. Beides wurde Teichtmeister bedingt nachgesehen - unter einer fünfjährigen Probezeit, die auch verlängert werden kann.
Jobangebot
Während des Prozesses erklärte Teichtmeister, dass er ein Jobangebot im Bereich des Kulturmanagements habe. Wie PULS 24 am Freitag von Teichtmeisters Anwalt Rudolf Mayer erfuhr, gibt es dieses nicht mehr. "Teichtmeister hatte eine unverbindliche Zusage, natürlich unter Berücksichtigung auf den Ausgang des Prozesses. Nachdem allerdings die Texte vom Gericht verlesen wurde, ist dieses Angebot nicht mehr aktuell", erklärte der Anwalt.
Die pädosadistischen Texte schockierten Prozessbeobachter und Journalisten – und offenbar auch den potentiellen Arbeitgeber.
Keine Auswirkung auf Bewährung
Eine Auswirkung auf die bedingte Strafe hat die nun erfolgte Absage nicht – ein Job ist keine Voraussetzung dafür. Laut Mayer wollte Teichtmeister damit zeigen, dass er nicht dem "Staat auf der Tasche liegen will".
Zusammenfassung
- Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister gab bei seinem Prozess am Dienstag an, dass er ein Jobangebot habe. Dieses existiert nicht mehr.
- Während des Prozesses erklärte Teichtmeister, dass er ein Jobangebot im Bereich des Kulturmanagements habe.
- "Teichtmeister hatte eine unverbindliche Zusage, natürlich unter Berücksichtigung auf den Ausgang des Prozesses. Nachdem allerdings die Texte vom Gericht verlesen wurde, ist dieses Angebot nicht mehr aktuell", erklärte der Anwalt.