Teichtmeister ist wieder verhandlungsfähig
Der Schauspieler muss sich wegen Besitzes von Material mit bildlichen Missbrauchsdarstellungen von Kindern am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Der Prozess gegen ihn hätte Anfang Februar starten sollen, wurde jedoch "aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten" verschoben. Nun soll er wieder verhandlungsfähig sein.
Das teilte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage mit. Verhandlungstermin gibt es allerdings noch keinen.
Laut der Gerichtssprecherin hatte der zuständige Richter zuletzt von den Rechtsvertretern Teichtmeisters Unterlagen zur Frage der Verhandlungsfähigkeit angefordert. "Es wurde mitgeteilt, dass Verhandlungsfähigkeit vorliegt".
Weitere Ermittlungen
Zugleich sei jedoch der Richter, der die Verhandlung leiten wird, bei der Vorbereitung auf diese "zum Schluss gekommen, dass weitere Ermittlungen notwendig sind". Folglich habe der Richter diese "von Amts wegen in Auftrag gegeben", sagte die Sprecherin. Nähere Angaben, worauf sich diese Ermittlungen beziehen, "sind im Zwischenverfahren nicht möglich", erläuterte die Gerichtssprecherin. Bevor das Ergebnis dieser Erhebungen nicht vorliegt, kann jedenfalls die Hauptverhandlung nicht ausgeschrieben werden.
Ebenfalls am Dienstag wurde bekannt, dass das Burgtheater im Strafverfahren gegen Teichtmeister keine Akteneinsicht erhält. Ein entsprechender Antrag wurde in der Vorwoche vom Landesgericht für Strafsachen abgewiesen. Aus Sicht des Gerichts ist kein ausreichend begründetes rechtliches Interesse des Burgtheaters gegeben, das über "bloß wirtschaftliche Interessen" hinausreichen würde.
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Zusammenfassung
- Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist wieder verhandlungsfähig. Der Richter hat allerdings weitere Ermittlungen angeordnet.
- Der Schauspieler muss sich wegen Besitzes von Material mit bildlichen Missbrauchsdarstellungen von Kindern am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten.
- Der Prozess gegen ihn hätte Anfang Februar starten sollen, wurde jedoch "aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten" verschoben.