Festnahme während Trauung: Bräutigam abgeschoben
Das gab sein Anwalt, Gregor Klammer, am Dienstagabend gegenüber PULS 24 bekannt. Zuvor hatte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine Stellungnahme zu dem Fall veröffentlicht.
13 Festnahmeversuche vereitelt
Generell habe der 26-Jährige behördliche Anordnungen missachtet und sei seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen. Verwiesen hat das BFA auch auf 13 Festnahmeversuche, die der Mann durch Untertauchen vereitelt habe.
Das Asylverfahren sei rechtskräftig negativ abgeschlossen. Im Mai 2022 hatte der türkische Staatsbürger einen Asylantrag in Österreich gestellt. Nach einem Ermittlungsverfahren kam das BFA zu dem Schluss, dass dem 26-Jährigen im Fall der Rückkehr in seine türkische Heimat "keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht".
Man erließ im März 2023 "einen vollinhaltlich negativen Bescheid". Eine dagegen eingebrachte Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Juli des Vorjahres abgewiesen. Gegen das Erkenntnis des BVwG erhob der Mann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), der die Behandlung ablehnte und an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abtrat. Vom VwGH wurde die außerordentliche Revision im Dezember 2023 zurückgewiesen.
Frist zur freiwilligen Ausreise verstreichen lassen
Eine Frist zur freiwilligen Ausreise, der grundsätzlich Vorzug gegeben werde, habe der 26-Jährige ungenutzt verstreichen lassen, so das BFA. Der Mann sei "trotz der Durchführbarkeit der asylrechtlichen Entscheidung bzw. auch nach rechtskräftig negativem Abschluss des Asylverfahrens im Bundesgebiet verblieben".
Außerdem habe der 26-Jährige "13 Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt" und sei seiner Ausreisepflicht nicht nachgekommen. An seiner behördlichen Meldeadresse konnte er laut BFA nie angetroffen werden. "Dem BFA war der Eheschließungstermin des Genannten bekannt und daher wurde als einzige Möglichkeit die Vollziehung der Festnahme im Rahmen der Eheschließung im Jänner 2024 gewählt", wurde betont.
Erst wenn der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen werde und keine freiwillige bzw. eigenständige Ausreise erfolge, werde vom BFA in letzter Konsequenz eine zwangsweise Rückführung in die Wege geleitet, heißt es in der Stellungnahme. Im Anschluss an die Festnahme am Samstag wurde die Schubhaft zum Zweck der Sicherung der Abschiebung angeordnet.
Keine Angaben zur beabsichtigten Verehelichung
Im Rahmen des Asylverfahrens habe der Betroffene "keinerlei Angaben zu seiner beabsichtigen Verehelichung oder einer bestehenden Partnerschaft" gemacht. "Fest steht auch, dass unrechtmäßig aufhältigen Personen ihr unsicherer Aufenthalt in Österreich klar sein muss und auch, dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert."
Im Asylverfahren und auch nach dessen Abschluss werden Änderungen im Privat- und Familienleben in jedem Verfahrensschritt amtswegig berücksichtigt, wurde unterstrichen.
Anwalt: Festnahme rechtswidrig
Schauplatz der Festnahme war am Samstagvormittag das Schloss Vösendorf. Während der Trauung und noch vor dem Ja-Wort soll dort die Standesbeamtin plötzlich den Raum verlassen haben. "Sie hat gesagt, dass sie etwas holen muss. Zurückgekommen ist sie mit zehn, zwölf Männern", wurde die Braut, eine 40-jährige in Wien lebende Deutsche, vom "Kurier" zitiert. Der 26-Jährige wurde daraufhin festgenommen.
Gregor Klammer, der Anwalt des Mannes, bezeichnete den Zugriff im PULS 24 Interview als rechtswidrig. Die BFA habe seine Behauptung, "dass eine Heirat bei einem abgelehnten Asylwerber mit einem EWR-Bürger nichts ändert", "bereits 2007 im Erkenntnis des EuGH Sahin vs. BMI verworfen", so Klammer. "Unzählige Urteile und Erkenntnisse des VwGH, VfGH und OGH" hätten die Position des EuGH bestätigt. "Es ist unfassbar, wie das BFA einfachste höchstgerichtliche Judikatur entweder nicht kennt - oder einfach bricht, während alle Augen des Landes zuschauen", so der Anwalt gegenüber PULS 24.
Die Braut, Gundula, war am Dienstag auch zu Gast im neuen PULS 24 Primetime Format "Heiß Umfehdet" - Um 20.00 Uhr auf PULS 24 und JOYN.
Bräutigam in Schubhaft: "Polizei hatte nicht das Recht die Eheschließung zu verhindern"
Georg Klammer, der Rechtsanwalt des 26-Jährigen, hat mit PULS 24 gesprochen.
Zusammenfassung
- Der 26-jährige Bräutigam, der am Samstag in Vösendorf während seiner standesamtlichen Trauung festgenommen wurde, wurde am Dienstag in die Türkei abgeschoben.
- Zuvor hatte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine Stellungnahme zu dem Fall veröffentlicht.
- Das Asylverfahren sei rechtskräftig negativ abgeschlossen.
- Generell habe der 26-Jährige behördliche Anordnungen missachtet und sei seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen.
- Verwiesen hat das BFA auch auf 13 Festnahmeversuche, die der Mann durch Untertauchen vereitelt habe.