Bräutigam in Schubhaft: Festnahme laut Anwalt rechtswidrig
Die Aufregung ist groß: Hätte Hamza die Heiratsurkunde unterschrieben, wäre sein Verbleib in Österreich vielleicht möglich gewesen. Doch die Behörden kamen ihm zuvor.
Während der Trauung im niederösterreichischen Schloss Vösendorf nahm das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den 26-jährigen Kurden in Schubhaft.
Kein gültiger Aufenthaltsbescheid
Hamza kam 2022 nach Österreich, um dem Militärdienst in der Türkei zu entgehen. Zehn Tage vor der Hochzeit erhielt er dann die endgültige Ablehnung seines Asylantrags vom Verwaltungsgerichtshof.
Es stehe außer Streit, dass Hamza "zum Zeitpunkt der Eheschließung keinen gültigen Aufenthaltsbescheid in Österreich mehr hatte", sagte sein Anwalt Gregor Klammer im Gespräch mit PULS 24. Es sei jedoch "doch etwas überraschend" gewesen, dass die Ablehnung durch den Verwaltungsgerichtshof so schnell gekommen sei.
Polizei habe Zeremonie "gestört und gestürmt"
Unabhängig davon sei aber schon festgestanden, dass er seine Lebensgefährtin heiraten werde. "Zu diesem Zeitpunkt hatte er auch das Recht, sie zu heiraten. Hinzu kommt eben, dass durch die Eheschließung - weil sie Deutsche ist - er in der nächsten Sekunde das Aufenthaltsrecht gehabt hätte".
"Die Polizei hingegen hatte nicht das Recht, die Eheschließung zu verhindern, indem sie dann de facto einfach die Zeremonie stören und stürmen", sagte der Anwalt von Hamza.
Klammer geht davon aus, dass die Festnahme während der Zeremonie "rechtswidrig ist". Auch wenn es dagegen kein eindeutiges Gesetz gebe, würde sich seine Rechtsansicht auf das Urteil eines Höchstgerichts stützen.
Kann die Abschiebung verhindert werden?
Klammer führte zwei Möglichkeiten aus, wie die Abschiebung noch verhindert werden könnte. Einerseits könne das Innenministerium (BMI) die vorliegende Judikatur noch einmal prüfen und zur Einsicht gelangen, "dass hier tatsächlich eine rechtswidrige Handlung vorgenommen wird und auch die Abschiebung rechtswidrig sein wird", sagte der Anwalt. Dann könnte das BMI jederzeit die Freilassung anordnen.
Andererseits liege der Beschwerdeakt beim Bundesverwaltungsgericht. Es sei möglich, dass das Gericht "jederzeit einschreiten könnte". Auch bis Dienstagabend sei das "nicht ungewöhnlich", so der Anwalt von Hamza.
Asyl-Experte: BFA wollte "Fakten schaffen"
Der Ansicht von Klammer kann auch Asyl-Experte Lukas Gahleitner-Gertz "sehr viel abgewinnen". Bei der Beurteilung gehe es darum, ob das Eingreifen der Behörden in diesem Falle "verhältnismäßig" war, erklärt er im PULS 24 Interview.
Festnahme während Trauung war "unverhältnismäßig"
Beim Blick auf die Rechtssprechung gebe es "schon sehr starke Zweifel, wenn man nicht sogar davon ausgehen muss, dass es ein unrechtmäßiges Vorgehen war", so Gahleitner-Gertz. So gebe es dazu eine "relativ eindeutige Rechtssprechung" des Verwaltungsgerichtshofs.
"Mit der Eheschließung gibt es keine Notwendigkeit mehr für eine Festnahme", meinte der Asyl-Experte. "Hier versuchte das BFA wohl, Fakten zu schaffen". Denn mit der Eheschließung hätte er als Familienangehöriger auch ein Aufenthaltsrecht.
Doch die Abschiebung "bedeutet auch die Sperre für die Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels". Auch wenn das Paar nun in der Türkei heiraten würde, wäre eine Rückkehr nach Österreich erst nach eineinhalb Jahren wieder möglich.
BFA: Eheschließung würde "nichts ändern"
Das BFA merkte in einer Stellungnahme an, dass man aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Einzelheiten bekannt geben könne. Zudem merkte das Bundesamt an, "dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert".
Man habe zudem "alle relevanten Aspekte im Privat- und Familienleben" geprüft. "Abschließend darf festgehalten werden, dass keine gesetzliche Bestimmung besteht, die eine Festnahme am Standesamt unzulässig macht", hieß es von Seiten des BFA.
Die Braut von Hamza, Gundula, ist am Dienstag auch zu Gast im neuen PULS 24 Primetime Format "Heiß Umfehdet" - Um 20.00 Uhr auf PULS 24 und JOYN.
Zusammenfassung
- Der 26-jährige Hamza wurde während seiner Trauung in Schubhaft genommen.
- Das sei rechtswidrig, wie sein Anwalt im PULS 24 Interview sagte.
- Zehn Tage vor der Hochzeit erhielt Hamza die endgültige Ablehnung seines Asylantrags vom Verwaltungsgerichtshof.
- Unabhängig davon sei aber schon festgestanden, dass er seine Lebensgefährtin heiraten werde. "Zu diesem Zeitpunkt hatte er auch das Recht, sie zu heiraten", so sein Anwalt.
- "Die Polizei hingegen hatte nicht das Recht, die Eheschließung zu verhindern, indem sie dann de facto einfach die Zeremonie stören und stürmen".