Fall Eitan: Großvater plant Rekurs gegen Richterbeschluss
Eine Woche Zeit hat der Großvater mütterlicher Seite des Buben, um Einspruch gegen den Richterbeschluss einzureichen. Der Bub, der bei dem Unfall im Mai beide Eltern, den kleinen Bruder und zwei Urgroßeltern verloren hatte, lebte nach dem Unglück bei seiner Tante väterlicherseits und ihrer Familie in der lombardischen Stadt Pavia. Anfang September war er von dort von seinem Großvater mütterlicherseits heimlich und entgegen einer richterlichen Anordnung nach Israel geflogen worden. Die Staatsanwaltschaft der italienischen Stadt ermittelt nun gegen Eitans Großeltern und gegen eine dritte Person wegen Entführung.
Das Gericht in Tel Aviv beschloss am Montag, dass der Großvater für die Prozesskosten aufkommen muss, die rund 19.000 Euro betragen. Geprüft wurde vom Gericht, ob das Kind wieder in die Obhut der Tante väterlicherseits zurückgegeben werden soll. Sie hatte von den italienischen Behörden eigentlich das Sorgerecht für den Sechsjährigen erhalten.
Die Großmutter Eitans bezeichnete den Richterbeschluss als "verheerend". "Israel nimmt mir meinen Enkelsohn weg, das was von meiner Tochter übrig bleibt", sagte die Frau, Esther Cohen. Sie beklagte, dass der Richterbeschluss vom Druck Italiens beeinflusst worden sei.
Wann das Kind nach Italien zurückkehren wird, ist noch unklar. "Es gibt in diesem Fall keine Sieger und keine Verlierer. Wir denken nur an Eitan", kommentierte die Tante den Richterspruch.
Zusammenfassung
- Das Familiengericht hatte beschlossen, dass das Kind nach Italien zurückkehren soll.
- Dort lebte der Bub bis zu dem Unglück im Mai mit seinen Eltern.