EU könnte Glyphosat weiterhin zulassen
Unkritisch sieht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine erneute Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat. Die Behörde hat den Wirkstoff auf dessen Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt analysiert und keine Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben. Das heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Neubewertung von Glyphosat.
Dreijährige Arbeit von Wissenschaftlern
Diese Einschätzung sei Ergebnis der über dreijährigen Arbeit von Dutzenden Wissenschaftern der EFSA und der Mitgliedstaaten. "Sie basiert auf der Auswertung vieler Tausend Studien und wissenschaftlicher Artikel", erklärte der Leiter der EFSA-Risikobewertung, Guilhem de Seze.
Die EFSA verwies darauf, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) 2022 bei einer Gefahrenbewertung von Glyphosat zu dem Schluss kam, dass der Wirkstoff die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt. "Die EFSA verwendete die Gefahreneinstufung der ECHA für die Zwecke der EU-Risikobewertung von Glyphosat."
EU-Kommission muss entscheiden
Damit kann die Europäische Kommission nun darüber entscheiden, ob die Zulassung des Wirkstoffs verlängert wird oder nicht. Dieser Wiederzulassungsprozess in der EU befindet sich in der finalen Phase. Die Mitgliedsstaaten werden voraussichtlich im dritten Quartal darüber abstimmen. Die Zulassung von Glyphosat in der EU läuft noch bis zum 15. Dezember dieses Jahres.
Glyphosat zählt zu den weltweit am meisten eingesetzten Herbiziden und wurde vom US-Konzern Monsanto entwickelt, den der deutsche Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer übernahm. Mit dem Zukauf holte sich Bayer auch eine Klagewelle wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat ins Haus, die das Unternehmen schwer belastete.
Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben das Herbizid als nicht krebserregend eingestuft. Allein die Krebsforschungsagentur IARC bewertete den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend". Auf diese Einschätzung beriefen sich die Kläger. Auch andere Konzerne produzieren das sogenannte Breitbandherbizid, das gegen jegliche Grünpflanzen wirkt.
Kritik von NGOs
Kritik an der Entscheidung kam von den Umwelt-NGOs: "Anstatt Landwirtinnen und Landwirte und die Bevölkerung vor dem Pflanzengift zu schützen und Glyphosat eine Absage zu erteilen, empfiehlt die EFSA eine Verlängerung der Zulassung. Dabei hat bereits die internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO Glyphosat als 'wahrscheinlich krebserregend beim Menschen' eingestuft", hieß es in einer Aussendung von Greenpeace.
Mit Ende des Jahres läuft die Zulassung aus - "bis spätestens dann wird die EU-Kommission auf Basis der Risikoeinschätzung der EFSA den Mitgliedstaaten den Verordnungsentwurf zur Abstimmung vorlegen". Greenpeace forderte von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP), gegen eine Wiederzulassung von Glyphosat zu stimmen.
Global 2000 sprach von einer "schockierenden Empfehlung". "Die Zulassung für Glyphosat endet am 16. Dezember 2023, nun droht eine Verlängerung bis 2038. Einmal mehr stützen EFSA und nationale Zulassungsbehörden ihr Urteil überwiegend auf die von den Glyphosat-Herstellern beauftragten und eingereichten Studien, die dem weltweit meistverkauften Pestizid naturgemäß in Umwelt- und Gesundheitsfragen einen Persilschein ausstellen", kritisierte Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei Global 2000.
Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) begrüßte die Entscheidung hingegen."Die Datenlast zugunsten von Glyphosat ist erdrückend. Damit sind die Aussagen der NGOs einmal mehr widerlegt, während der wissenschaftliche Konsens über die Sicherheit von Glyphosat bestätigt wird", sagte Obmann Christian Stockmar. Die IGP forderte "ein Ende der wissenschafts- und landwirtschaftsfeindlichen NGO-Kampagnen und einen konstruktiven, sachlichen und faktenbasierten Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft".
Zusammenfassung
- Glyphosat bereitet der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit keine Sorgen.
- Damit könnte die EU-Kommission die Zulassung des Unkrautvernichters verlängern.