EU-Doppelstandards lassen Obst mit verbotenen Pestiziden zu
AK und Global 2000 haben in Linz und in Wien gekaufte Mangos, Granatäpfel, Zuckererbsen und Fisolen untersuchen lassen. Ergebnis: Drei Viertel der Proben enthielten Rückstände von Pestiziden. Die Ware, die in diversen Supermärkten sowie am Wiener Naschmarkt erworben wurde, stammte u.a. aus Kenia, Marokko, Peru, Brasilien, der Türkei, aber auch aus Spanien.
Insgesamt wurden jeweils acht Granatäpfel und Mangos sowie jeweils fünf Portionen Fisolen und Zuckererbsen gekauft. Nur sechs Proben - darunter vier Granatäpfel und zweimal Fisolen - enthielten keine Pestizide. In den meisten Fällen lag sogar eine Mehrfachbelastung mit bis zu sieben verschiedenen Wirkstoffen vor. Welche Wechselwirkungen das haben kann, sei unklar. Zweimal wurde der gesetzliche Höchstwert überschritten, vier Proben - jeweils eine jeder Obst- und Gemüsesorte - wies in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel auf. Diese betroffenen Waren stammten aus Peru und Kenia, in einem Fall ließ sich die Herkunft nicht mehr bestimmen.
Dass mit eigentlich längst verbotenen Pflanzenschutzmitteln belastetes Obst und Gemüse ganz legal auf den europäischen Markt kommen könne, liege, wie AK und Global 2000 kritisieren, an Doppelstandards in der europäischen Gesetzgebung: Wenn Pestizidwirkstoffe in der EU zum Schutz der Gesundheit oder der Umwelt ihre Zulassung verlieren, setze die EU normalerweise die gesetzlichen Höchstwerte bei allen Produkten auf einen Minimalwert, die sogenannte Bestimmungsgrenze (meist 0,01 mg/kg). Um es Ländern, mit denen es Handelsabkommen gibt und in denen diese Pestizide noch zugelassen sind, trotzdem zu ermöglichen ihre Produkte in die EU zu exportieren, werden bei einigen dort erzeugten Lebensmitteln dennoch sehr hohe Höchstwerte von bis zu 10,0 mg/kg festgelegt.
Bei Import-Mangos beispielsweise gelte für den Wirkstoff Carbendazim, der in der EU seit 2014 nicht mehr zugelassen ist, ein Höchstwert von 0,5 mg/kg. Dieser Wert liege fünfzigmal über der Bestimmungsgrenze, die für einen EU-Bauern gelten würde. Letzterer könnte das Pestizid in Europa auch gar nicht legal erwerben. Das im Beispiel genannte Carbendazim kann genetische Defekte verursachen, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen.
Die Pflanzenschutzmittel selbst stammen nicht selten aus Europa: "Die EU verbietet aus Konsumentenschutzgründen Substanzen, die dann von der EU aus in andere Länder exportiert werden dürfen, und dort Mensch und Umwelt schädigen können, und zwar ganz legal", kritisieren AK und Global 2000 in ihrem Bericht. So seien etwa 2018 über 81.000 Tonnen in der EU nicht mehr zugelassene Pestizide, davon mehr als 300 Tonnen Carbendazim, von europäischen Unternehmen in Drittländer exportiert worden. "Und von dort kehren sie zu uns zurück über Produkte, die aus diesen Ländern importiert werden. Auch das ganz legal", sehen die Organisationen einen Kreislauf der "Doppelmoral".
Konsumenten, die sich schützen wollen, raten Experten daher, zu saisonalen und regionalen Produkten sowie solchen aus Bio-Landwirtschaft, in der gar keine chemisch-synthetischen Pestizide eingesetzt werden dürfen, zu greifen.
(S E R V I C E - Test bzw. Bericht im Detail unter www.ooe.konsumentenschutz.at und unter https://www.global2000.at)
Zusammenfassung
- Aus Nicht-EU-Ländern importiertes Obst und Gemüse ist oft mit Pestiziden belastet, die in Europa verbotenen sind.
- Das zeigt ein Test von Global 2000 und Arbeiterkammer OÖ.
- Dass ganz legal Produkte auf den Tellern der europäischen Konsumenten landen, die man in der EU so längst nicht mehr produzieren dürfte, liege an Doppelstandards in der Gesetzgebung, kritisieren die Organisationen.