Erster Raser bekam beschlagnahmtes Auto wieder - bereits verkauft
Ein 28-jähriger Mann, dem sein Auto in Wien wegen 114 km/h in der 50-km/h-Zone am 3. März zunächst abgenommen wurde, bekam es nun wieder zurück. Das berichtete zunächst die Tageszeitung "Heute". Laut Polizei hat der Lenker die Voraussetzung für eine behördliche Beschlagnahmung nicht erfüllt.
Der Mann fuhr mit seinem Pkw am Hernalser Gürtel in Wien-Josefstadt in der 50-km/h-Zone laut Polizei eine Geschwindigkeit von 114 km/h (abzüglich der Messtoleranz). Dem 28-Jährigen Lenker der Führerschein vorläufig abgenommen.
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Da der 28-Jährige die Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h im Ortsgebiet überschritten hatte, wurde außerdem das Auto des 28-Jährigen vorläufig beschlagnahmt. Der Lenker soll auch dicht an andere Fahrzeuge aufgefahren und abrupte Fahrstreifenwechsel durchgeführt haben.
Lenker bekam Auto zurück
Nach der vorläufigen Beschlagnahme folgte am Ende jedoch keine behördliche Abnahme mit Bescheid - stattdessen bekam der Raser seinen Wagen wieder zurück. Für eine Beschlagnahme müssen nämlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Autolenker müsste die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschreiten. Außerdem müsste er innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein wegen Übertretungen nach Paragraf 7 der Straßenverkehrsordnung oder wegen Paragraf 4 des Führerscheingesetztes entzogen worden ist.
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Die behördliche Abnahme erfolgt auch, wenn es massive Geschwindigkeitsübertretungen gegeben hat: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet müsste um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten worden sein, betonte die Wiener Polizei.
Auto bereits wieder verkauft
Der 28-Jährige hatte die Geschwindigkeit im Ortsgebiet zwar mehr als 60 km/h im Ortsgebiet übertreten, ihm wurde sein Führerschein innerhalb der letzten vier Jahre jedoch nicht abgenommen. So bekam er sein Auto zurück.
Laut "Heute" holte er am Montag sein Fahrzeug wieder ab. Eine Juristin machte ihn darauf aufmerksam, dass er nach einer Frist von 14 Tagen das Auto wieder zurückholen dürfe. Dem Bericht zufolge dürfte der 28-Jährige sein Auto bereits wieder verkauft haben.
Zusammenfassung
- Ein Wiener raste mit 114 km/h durch eine 50er-Zone und sein Auto wurde vorläufig beschlagnahmt.
- Da die Voraussetzungen für eine behördliche Beschlagnahme mit Bescheid aber nicht vollständig erfüllt waren, bekam er sein Fahrzeug nach 14 Tagen zurück.
- Der 28-Jährige hat das Auto, das ihm kurzfristig weggenommen wurde, bereits weiterverkauft.