Entschädigung für Opfer in "Taubstummenanstalten" gefordert
Menschen, die in solchen vom Bund geführten Internaten waren, können wie andere Heimopfer auch über die Volksanwaltschaft eine monatliche Heimopferrente beziehen. Die meisten Bundesländer zahlen nach Angaben von Achitz unabhängig davon auch eine pauschale Entschädigung aus, die bis zu 30.000 Euro ausmachen kann. Ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen des Bundes erhielten aber keine Entschädigung, kritisierte Achitz in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt". Er forderte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) auf, dass auch die Republik wieder Entschädigungen zahlen solle.
Vor allem gehörlose Kinder aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland waren in den vom Bund geführten "Taubstummenanstalten" in Wien-Speising und Kaltenleutgeben in Niederösterreich untergebracht. Opfer von Gewalttaten in diesen Heimen hätten bis Ende 2019 einen Antrag stellen müssen: "Es ist dringend notwendig, dass der Bund wieder Entschädigungen auszahlt, denn viele Betroffene haben erst nach 2019 von der Möglichkeit erfahren. Oder sie haben davon gewusst, waren aber aus Angst vor Retraumatisierung erst später in der Lage, sich ihren Qualen noch einmal zu stellen und einen Antrag abzugeben", so Achitz.
Unabhängig von Entschädigungen des Heimträgers bzw. dessen Rechtsnachfolgers können sich Opfer an die Volksanwaltschaft wenden und eine Heimopferrente beantragen. Diese beträgt 367,50 Euro monatlich, wird vom Staat gezahlt und von der Volksanwaltschaft organisiert. Geschädigte können die Volksanwaltschaft unter 0800 223 223 telefonisch erreichen oder sich unter https://volksanwaltschaft.gv.at/heimopferrente über mögliche Anspruchsberechtigungen informieren.
Zusammenfassung
- Viele gehörlose Kinder haben in sogenannten "Taubstummenanstalten" in Österreich während ihres Aufenthalts Gewalt erlebt.
- Er forderte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) auf, dass auch die Republik wieder Entschädigungen zahlen solle.
- Vor allem gehörlose Kinder aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland waren in den vom Bund geführten "Taubstummenanstalten" in Wien-Speising und Kaltenleutgeben in Niederösterreich untergebracht.