Einbahn auf oö. Grenzbrücke von Gericht in München gekippt
Der Stadtrat hatte sich probeweise für die Einbahn-Regelung wegen einer Häufung von Unfällen im Bereich der Altstadt entschieden, somit kann die Salzachquerung nur mehr von Österreich aus mit dem Fahrzeug benutzt werden. Dagegen hatte der Pendler geklagt. Er fahre täglich über die Brücke nach Deutschland zur Arbeit, müsse für den Rückweg aber nun auf eine längere Route ausweichen. Das deutsche Argument der Sicherheit wollte er nicht gelten lassen, da durch die Einbahnregelung der Autoverkehr auf den Ausweichstraßen erhöht werde und dort die Unfallgefahr steige.
Das Verwaltungsgericht München hat in der Verhandlung am Dienstag entschieden, "die verkehrsrechtliche Anordnung zur versuchsweisen Einführung einer Einbahnregelung auf der Alten Salzachbrücke in Burghausen" aufzuheben, teilte das Gericht mit. Die Stadt Burghausen habe die entsprechenden Verkehrsschilder "umgehend zu entfernen". Das Gericht hatte "Zweifel an der Einhaltung der formellen Vorgaben für Verkehrsversuche". Die schriftliche Urteilsbegründung erfolgt in einigen Wochen.
Der Burghausener Bürgermeister Florian Schneider (SPD) meinte gegenüber der APA, dass der Probebetrieb durch das Urteil nun lediglich zwei Tage früher ende. Denn ursprünglich war die Einbahnregelung versuchsweise von Jänner 2021 bis 31. März 2022 eingeführt worden. Wie Schneider betonte, habe das Verwaltungsgericht lediglich den Probebetrieb u. a. wegen der langen Dauer aus formellen Gründen aufgehoben, über die Sinnhaftigkeit der Verkehrsregel sei nicht entschieden worden. Am 6. April tage jedenfalls der Stadtrat und dann werde man sehen, wie Burghausen das Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Altstadt weiter verfolgen werde.
Zusammenfassung
- Eine skurrile Einbahnregelung auf der Brücke über der Salzach zwischen Hochburg-Ach in Oberösterreich und Burghausen in Bayern muss aufgehoben werden, urteilte das Verwaltungsgericht München am Dienstag.
- Das Verwaltungsgericht München hat in der Verhandlung am Dienstag entschieden, "die verkehrsrechtliche Anordnung zur versuchsweisen Einführung einer Einbahnregelung auf der Alten Salzachbrücke in Burghausen" aufzuheben, teilte das Gericht mit.