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Dritter Wolf in Tirol nach neuer Verordnung erlegt

In Tirol ist zum dritten Mal ein Wolf gemäß der seit dem heurigen Frühjahr in Kraft getretenen Maßnahmenverordnung der schwarz-roten Landesregierung geschossen worden. Das Raubtier wurde erneut in Osttirol erlegt, teilte das Land am Mittwoch mit. Der Wolf werde zur Untersuchung an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Innsbruck gebracht, hieß es. Seit Juli waren damit zwei Wölfe in Osttirol und einer im Bezirk Innsbruck Land "entnommen" worden.

Wo genau in Osttirol der Wolf geschossen wurde, gab das Land, um die Anonymität des Jägers zu gewährleisten, nicht bekannt. "Der insgesamt dritte Abschuss eines Wolfes innerhalb weniger Wochen zeigt, dass der vom Land Tirol eingeschlagene Weg Wirkung zeigt", erklärte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP). Vordringliches Ziel sei "die Sicherheit der Menschen und der Schutz unserer Almwirtschaft."

Das Raubtier Wolf lässt in Tirol regelmäßig die Emotionen hochkochen, Bauern beklagten zigfache Schafsrisse. Auch von einer zunehmenden Verunsicherung in der Bevölkerung wegen Wolf (und Bär) war zuletzt immer wieder die Rede. Im Februar hatte der Landtag mehrheitlich eine Gesetzesnovelle beschlossen, die eine Tötung durch Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren vom Gericht mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese erfolgreich beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nunmehr generell für einen Wolf - und nicht für ein bestimmtes Individuum. Wiederholt waren in Tirol zuletzt auch wieder Forderungen nach einer Senkung des Schutzstatus des Raubtieres auf europäischer Ebene aufgekommen, etwa von Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP).

Von Experten wurde die Rechtmäßigkeit der unter anderem vom Land Tirol gewählten Vorgangsweise in Zweifel gezogen. Die beiden an der Uni Innsbruck lehrenden Europarechtler Walter Obwexer und Peter Hilpold hatten die Vorgehensweise der Landesregierung gegenüber der APA als eindeutig EU-rechtswidrig bezeichnet. Für Hilpold werden die Probleme "wohl in Kauf genommen", Obwexer schlug eine Rückkehr zur Bescheid-Variante vor. Auch die Koalitionäre von ÖVP und SPÖ selbst hatten im Zuge der Gesetzesnovelle einen "juristischen Grenzgang" bei ihrer Vorgangsweise eingeräumt.

ribbon Zusammenfassung
  • In Tirol ist zum dritten Mal ein Wolf gemäß der seit dem heurigen Frühjahr in Kraft getretenen Maßnahmenverordnung der schwarz-roten Landesregierung geschossen worden.
  • Das Raubtier wurde erneut in Osttirol erlegt, teilte das Land am Mittwoch mit.
  • Der Wolf werde zur Untersuchung an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Innsbruck gebracht, hieß es.