21-Jähriger drohte Ex-Freundin mit Sex-Video
"Ich war verzweifelt, die Liebe meines Lebens hat mich von einem Tag auf den anderen verlassen", wollte ein 21-Jähriger am Freitag am Wiener Landesgericht seine Taten rechtfertigen.
Weil er sich nicht damit abfinden konnte, dass seine Freundin sich von ihm getrennt hatte, soll er der Frau gedroht haben. Er wolle Nacktfotos der gläubigen Muslima an ihren Bruder weiterleiten und ein Sex-Video veröffentlichen, das er während der Beziehung angefertigt hatte.
Dem bisher Unbescholtenen wurde gefährliche Drohung, Nötigung und beharrliche Verfolgung vorgeworfen, weil er laut Anklage wiederholt Uni-Kurse der 21-Jährigen aufgesucht haben soll, um in ihrer Nähe zu sein.
Angeklagter kam ohne Anwalt
"Sie war eine Studienkollegin, da sieht man sich halt", bemerkte der Angeklagte dazu. Dass er der jungen Frau Whatsapp-Nachrichten mit Drohungen zukommen ließ, rechtfertigte der ohne anwaltlichen Beistand Erschienene mit "purer Emotion".
Der 21-Jährige meinte in der Verhandlung: "Lassen Sie mich das aus der Vogelperspektive betrachten. Ich bin 21, habe zwei Firmen, verdiene 300.000 bis 400.000 Euro im Jahr und habe ein Geschäft auf der Kärntner Straße. Was wollen Sie von mir?"
Er habe "nie wen geschlagen. Mein Verlauf ist clean. Die Sache hat sich, sie ist gegessen."
Dann "bist du tot"
"Wenn ich herausfinde, dass du mit wem andren schreibst, bist du tot", schrieb der 21-Jährige in einer Textnachricht auf WhatsApp.
Die gleichaltrige Ex-Freundin hatte den jungen Mann im Jänner auf einer Polizeiinspektion angezeigt. Seither habe sie Ruhe, berichtete sie als Zeugin: "Ich hatte emotional schon sehr Angst vor ihm. Ich war psychisch sehr belastet." Sie habe aber nicht Angst gehabt, "dass er mir körperlich nahe kommt".
Am Ende wurde der Angeklagte von der beharrlichen Verfolgung freigesprochen. Die Voraussetzungen dafür, die die Annahme einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Lebensführung der jungen Frau gerechtfertigt hätten, seien nicht vorgelegen.
Anti-Aggressionstraining und Probezeit
In Bezug auf die Nötigungen und gefährlichen Drohungen wurde das Strafverfahren diversionell erledigt.
Der 21-Jährige entging einer Verurteilung, indem er die Übernahme der Prozesskosten von 150 Euro, eine Probezeit von zwei Jahren, in denen er sich nichts zuschulden kommen lassen darf, Bewährungshilfe sowie die Weisung akzeptierte, sich einem Anti-Aggressionstraining zu unterziehen.
Im Gegenzug gilt er weiterhin als unbescholten, die gegen ihn gerichtete Anzeige wird vorerst zurückgelegt. Die Staatsanwältin gab dazu keine Erklärung ab, die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.
Anlaufstellen bei Gewalt:
- Frauen-Helpline: 0800/222 555
- Gewaltschutzzentrum: 0800/700 217
- 24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
- Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
- Männerberatung Wien: 01/603 28 28
- Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
- Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf: 133
Zusammenfassung
- Ein 21-Jähriger wurde angeklagt, weil er seiner Ex-Freundin mit der Veröffentlichung von Nackt-Fotos und einem Sex-Video drohte.
- Auch gefährliche Drohungen in WhatsApp-Nachrichten wurden ihm vorgeworfen.
- Er entging einer Verurteilung - er muss sich einem Anti-Aggressionstraining unterziehen.