Der Inzestfall Josef Fritzl: Eine Chronologie des Grauens
Im Fall eines Rechtsbrecher, der wohl einen der größten heimischen Kriminalfälle in der Geschichte beging, entschied das Landesgericht Krems am Donnerstag, dass er vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt werden soll. Die Rede ist von Josef Fritzl, der aufgrund des skandalumwobenen Inzestfalls von Amstetten international für Entsetzen sorgte.
24 Jahre im Kellerverlies und sieben Kinder
Der schreckliche Fall wurde am 27. April 2008 publik. Der heute 88-jährige Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen. Während der Gefangenschaft hat der Mann mit seiner mittlerweile 42-jährigen Tochter sieben Kinder gezeugt.
Eines starb direkt nach der Geburt. Drei der Kinder lebten im Keller des Wohnhauses in der Amstettner Ybbsstraße, drei bei Fritzl und dessen Frau. Ihr hatte er erzählt, die vermeintlich abgängige Tochter Elisabeth habe die Kinder vor die Haustür abgelegt.
Puzzleteile fügen sich allmählich
Eine Woche vor dem 27. April 2008 kamen die Ermittlungen ins Rollen. Fritzl brachte seine schwerkranke 19-jährige Enkelin ins Landesklinikum Amstetten und die Exekutive begann nach ihrer Mutter zu suchen. Der damals 73-Jährige wird festgenommen. Die niederösterreichische Bezirkshauptstadt wird Hotspot internationaler Medienvertreter.
Tags darauf legt Fritzl ein weitgehendes Geständnis ab und wird in U-Haft genommen. Wenig später bestätigt das Ergebnis der DNA-Untersuchung, dass Fritzl der leibliche Vater der sechs Kinder seiner Tochter.
Im Juni konnte die schwerkranke Enkelin das Krankenhaus verlassen. Die restlichen Familienmitglieder wurden Ende April 2008 in die Sonderkrankenanstalt übersiedelt und werden von der Öffentlichkeit abgeschirmt.
Fritzl bekennt sich schuldig
Im März 2009 bekannte sich Fritzl zu Beginn seines Prozesses in St. Pölten zu den Nötigungen, Inzest und Freiheitsberaubung schuldig, räumte zur Vergewaltigung eine Teilschuld ein. Die Vorwürfe Mord und Sklavenhandel wies er zurück. Wenig später bekannte er sich auch zu letzteren beiden Punkten schuldig. Im Juni 2009 wurde er in die Justizanstalt Stein gebracht und bezog dort eine Einzelzelle.
Aus dem Maßnahmenvollzug entlassen
Seit 2021 häuften sich die Gerüchte, dass Josef Fritzl, der mittlerweile anders heißt, in absehbarer Zeit auf freien Fuß kommen könnte. Das Justizministerium bestätigte, dass er allerdings kaum Chancen hat, enthaftet zu werden.
Es wurde bekannt, dass das Landesgericht Krems, das in diesem Fall regelmäßig die Voraussetzungen für den Maßnahmenvollzug zu prüfen hat, zur Ansicht gelangt war, dass von dem zu diesem Zeitpunkt 86-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehe. Josef Fritzl könne gemäß Entscheid seine lebenslange Haftstrafe nun im "Normalvollzug" verbüßen. Die Staatsanwaltschaft berief gegen diese Entscheidung, Fritzl blieb vorläufig im Maßnahmenvollzug.
Am Donnerstag entschied ein Dreiersenat des Landesgerichts Krems, dass Fritzl aus dem Maßnahmenentzug entlassen werden soll. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft war bei der Anhörung nicht anwesend und hat nun 14 Tage Zeit, Rechtsmittel anzumelden.
Mehr dazu:
Zusammenfassung
- Das Landesgericht Krems entschied am Donnerstag, dass Josef Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug verlegt wird.
- Knapp 16 Jahre nach dem schockierenden Inzestfall von Amstetten, war die Chance auf eine bedingte Freilassung des heute 88-Jährigen noch nie größer.
- Noch heute sorgt der Fall international für Entrüstung.
- Eine Chronologie der Ereignisse.