Jetzt fix: Josef Fritzl kann Maßnahmenvollzug verlassen
Ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Krems hörte am Donnerstag den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef F. an. Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.
Der 88-Jährige wird in den Normalvollzug überstellt. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Nach der 30-minütigen Anhörung verkündete der Dreier-Senat mündlich die Entscheidung.
Die Anwältin von F., Astrid Wagner, erwartete vorab eine Entscheidung zur Überstellung in den Normalverzug.
Wagner sieht Umdenken
Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, "wie er bereut, was er getan hat. Also er war eigentlich den Tränen nahe." Laut seiner Anwältin entwickelte F. ein Bewusstsein für seine Tat.
"Er denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat, er hat auch den Akt in der Zelle und er hat sich wirklich ganz intensiv damit auseinandergesetzt. Er ist ein Mensch, der absolut zutiefst voller Reue ist", konstatierte die Verteidigerin.
Anwältin will generelle Entlassung
Bis zur Rechtskraft des Beschlusses wird der 88-Jährige im Maßnahmenvollzug der Justizanstalt Stein bleiben. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für Josef F., einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.
Staatsverweigererprozess besser besucht
Begleitet wurde die an sich nicht öffentliche Anhörung am Landesgericht Krems von großem nationalem und internationalem Medieninteresse. Angereist waren u.a. auch Journalisten von "Bild" aus Deutschland sowie von der britischen "The Sun". Gerichtssprecher Ferdinand Schuster berichtete von zahlreichen Medienanfragen: "Ich habe zwei Tage fast nur durchtelefoniert."
Dennoch sei es in Krems nicht der größte Andrang in den vergangenen zehn Jahren gewesen, verwies der Sprecher auf medial sehr gut besuchte Staatsverweigererprozesse am Landesgericht.
Zusammenfassung
- Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.
- Eigentlich war das Ergebnis in mehreren Wochen erwartet worden.