Anwältin über Fritzl-Urteil: "Es war sehr berührend"
Der Inzestfall rund um den Rechtsbrecher Josef Fritzl von Amstetten schockierte 2008 die Welt und schlug medial hohe Wellen. In seinem Haus hielt er über Jahre hinweg seine Tochter in einem Keller gefangen und zeugte sieben Kinder mit ihr. Am Donnerstag wurde im Landesgericht Krems über Fritzls Überstellung in den Normalvollzug entschieden.
Ein Gutachten attestierte zuvor, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Josef Fritzl wird daher aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.
Laut Verteidigerin Astrid Wagner ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, er werde bis dahin noch in der Justizanstalt Stein bleiben. Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf zehn Jahre. Der 88-Jährige muss jedoch regelmäßig in die Psychotherapie, wie Wagner nach der Anhörung vor Medien erklärte.
Anhörung "war berührend"
Wagner sprach von einem "Teilerfolg", ihr Mandant sie "sehr gerührt". Insgesamt sei die Anhörung für die Verteidigerin "berührend gewesen", da Fritzl "voller Reue" sei.
Es sei eindeutig, dass der Rechtsbrecher nicht mehr gefährlich ist, fügte sie an. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für den 88-Jährigen, einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.
Gestützt sein dürfte die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Fritzl unter anderem aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Zusammenfassung
- Josef Fritzl wurde 2008 zu lebenslang verurteilt und in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
- Am Donnerstag entschied ein Dreiersenat im Landesgericht Krems, dass der heute 88-Jährige in den Normalverzug verlegt wird.
- Seine Verteidigerin Astrid Wagner spricht von einer "berührenden" Anhörung.
- Es sei eindeutig, dass der Rechtsbrecher nicht mehr gefährlich ist, fügte sie an.