Covid-Impfung wird laut Verordnung zur Empfehlung
Demnach beziehen aus dem gesamten Geltungszeitraum des seit 1973 bestehenden Impfschadengesetzes derzeit nur 88 Personen Rentenleistungen. Daneben wurden auch geringere Schädigungen ohne Rentenanspruch anerkannt: Seit dem Jahr 1990 waren es 409, wovon aber die überwiegende Mehrheit, nämlich 341 Anerkennungen, nach TBC-Impfungen zeitlich eingegrenzt in den Jahren 1991 bis 1994 erfolgten.
Von den 88 Dauerleistungsbeziehern (Stand 2019) betreffen 58 Fälle anerkannte Schädigungen nach einer Pockenimpfung. Heute besteht für diese weder eine Pflicht noch eine Empfehlung.
Zwischen 2009 und 2018 wurden im kostenfreien Kinderimpfkonzept mehr als 8,5 Mio. Dosen an Impfstoffen verimpft. Im gleichen Zeitraum wurden 13 Impfschäden anerkannt, davon vier nach Impfungen mit Stoffen, die heute nicht mehr verwendet werden.
Die anstehende Covid-Impfung steht mit der geplanten Verordnung künftig in einer Reihe mit Immunisierungen etwa gegen Masern, Mumps, Diphterie, Röteln, Tetanus, Pneumokokken, Kinderlähmung, Hepatitis B und Influenza. Der Vorteil ist, dass sie damit eben unter das Impfschutzgesetz fällt. Besteht die Sicherheit, dass die bei etwaigen auftretenden Impfschäden anfallende finanziellen Belastungen durch das Impfschadensgesetz getragen werden, kann dies helfen, Personen zur Inanspruchnahme der Impfungen zu motivieren, heißt es in den Erläuterungen. Durch die Aufnahme in die Verordnung werde außerdem die Wichtigkeit der Impfung hervorgehoben.
Zusammenfassung
- Die bevorstehende Corona-Impfung wird zur Empfehlung.
- Eine entsprechende Verordnung hat am Donnerstagnachmittag das Sozialministerium in Begutachtung geschickt, Stellungnahmen können bis 10. Dezember abgegeben werden.
- Damit werden im Fall von Impfschäden die Chancen auf Entschädigung verbessert.
- Durch die Aufnahme in die Verordnung werde außerdem die Wichtigkeit der Impfung hervorgehoben.