APA/ROLAND SCHLAGER

Burgtheater klagte

Schadenersatz: Teichtmeister muss knapp 60.000 Euro zahlen

Das Burgtheater verklagte seinen einstigen Star Florian Teichtmeister nach dessen Verurteilung wegen Besitzes und Herstellung von Kindesmissbrauchsmaterial im Vorjahr auf Schadenersatz. Knapp 100.000 Euro wollte das Theater, 19.231 Euro bekam es. Diese Summe wird nun fast verdreifacht, entschied das Oberlandesgericht laut einem Medienbericht.

Vorstellungen wurden abgesagt, Programmhefte neu gedruckt sowie Rechtsanwaltskosten und Krisenkommunikation seien angefallen, begründete das Burgtheater im Vorjahr seine Entscheidung, den "Nebenan"-Schauspieler auf Schadenersatz zu verklagen. Das Haus am Ring forderte daher 94.949 Euro

Von einem Erstgericht wurden dem Theater aber nur 19.231 Euro zugesprochen. Das Burgtheater legte Berufung ein und bekam laut "Kronen Zeitung" nun recht. 

Der verurteilte Schauspieler Florian Teichtmeister müsse demnach jetzt 58.725 Euro zahlen. Laut Oberlandesgericht gilt der Schadenersatz unter anderem für die Umbesetzungsproben und die eben angefallenen Rechtsanwalts- und Krisenkommunikationskosten. 

Eine ordentliche Revision sei nicht zulässig, Teichtmeister könnte nur eine außerordentliche Revision beantragen. Dann könnte der Fall zum OGH wandern. "Meiner Meinung nach hat man sich mit der Rechtsfrage nicht ausreichend befasst", so Teichtmeisters Anwalt Manfred Arbacher-Stöger gegenüber der "Krone".

Verurteilung 2023

Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah.

Er wurde dafür im September 2023 zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden.

Video: Prozess Teichtmeister

Zusammenfassung
  • Das Burgtheater verklagte seinen einstigen Star Florian Teichtmeister nach dessen Verurteilung wegen Besitzes und Herstellung von Kindesmissbrauchsmaterial im Vorjahr auf Schadenersatz.
  • Knapp 100.000 Euro wollte das Theater, 19.231 Euro bekam es.
  • Diese Summe wird nun fast verdreifacht, entschied das Oberlandesgericht laut einem Medienbericht.
  • Teichtmeister müsse demnach jetzt 58.725 Euro zahlen.