Bundesländer fordern Verbot von privatem Schutzhunde-Training
Seit Wochen wird in Österreich über die umstrittenen Schutzhunde-Ausbildung durch private Halter:innen diskutiert. Auslöser dafür war die tödliche Hunde-Attacke auf eine 60-jährige Joggerin in Oberösterreich. Kurz nach dem Angriff kam der Verdacht auf, dass die Besitzerin ihren American Staffordshire Terrier "Elmo" zu einem Schutzhund abgerichtet hatte.
Die Konferenz stand ganz unter dem Eindruck jener tödlichen Hunde-Attacke. Das bundesweite Tierschutzgesetz soll nun verschärft werden: "Wir fordern ein klares Verbot des Trainings zum Angriffsverhalten. Angriffsverhalten darf nur von speziellen Behörden oder Organisationen wie Polizei oder Bundesheer trainiert werden, nicht aber von Privaten", so Kärntens Tierschutzreferentin Beate Prettner (SPÖ) und Oberösterreichs Referent Michael Lindner (SPÖ).
In einem ersten Schritt sollen entsprechende Einschränkungen der Schutzhunde-Ausbildung im privaten Bereich geprüft werden.
Sachkundenachweis für Hunde-Haltung?
Diskutiert wurde auch über einen Sachkundenachweis und die Möglichkeit, dass dieser vor der Anschaffung von Hunden zu erbringen ist. Das zuständige Bundesministerium wurde aufgefordert, so eine Möglichkeit zu überprüfen. Details, etwa wie etwa der Nachweis zu erbringen sei und welche Behörde zuständig sein soll, wurden noch nicht besprochen, teilte eine Sprecherin von Prettner mit.
Außerdem soll geprüft werden, ob ein solcher Sachkundenachweis auch auf Reptilien und Amphibien ausgeweitet werden soll.
Befristetes Tierhalteverbot
Oberösterreich beantragte zudem die Erweiterung der Heimtierdatenbank. Dazu sollen "alle Feststellungen und Maßnahmen, die von einer Behörde zu einem Hund gemacht werden, in der Datenbank aufgenommen werden", hieß es in einer Aussendung.
Weiters wurde ein Beschluss zu einem Tierhalteverbot gefasst. Derzeit kann erst nach rechtskräftiger Verurteilung ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden - nun soll das Ministerium prüfen, auch dann ein befristetes Tierhaltungsverbot auszusprechen, wenn noch keine rechtskräftige Verurteilung des Tierhalters vorliegt.
Vorgehen gegen Qualzuchten
Auf Antrag Wiens wurde auch eine Möglichkeit beschlossen, um besser gegen Qualzuchten vorgehen zu können. Bei der Meldung der Zucht soll nicht nur wie bisher die Tierart (wie Hund), sondern auch die Rasse bekannt gegeben werden. Wenn die Zucht einer Rasse bekannt ist, bei der häufig Qualzuchtmerkmale auftreten, könnten die Behörden schneller einschreiten, so die Begründung.
Außerdem sollen alle neu gemeldeten Hunde- und Katzenzuchten innerhalb von sechs Monaten durch die Behörden kontrolliert werden müssen.
Zusammenfassung
- Tierschutzreferent:innen forderten am Mittwoch ein bundesweites Verbot von privatem Hunde-Angriffstraining.
- Auslöser dafür war die tödliche Hunde-Attacke auf eine 60-jährige Joggerin in Oberösterreich.
- Kurz nach dem Angriff kam der Verdacht auf, dass die Besitzerin ihren American Staffordshire Terrier "Elmo" zu einem Schutzhund abgerichtet hatte.
- Zudem wollten die Tierschutzreferent:innen strengere Auflagen für künftige Hundebesitzer:innen und ein besseres Vorgehen gegen Qualzuchten.