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Boulevardblatt darf Berufung in Streit mit Meghan einlegen

Die "Mail on Sunday" darf nach eigenen Angaben Berufung gegen ein Urteil zugunsten Herzogin Meghans (39) im Streit um die Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater einlegen. Das berichtete das Blatt am Donnerstag online. Die Frau von Prinz Harry (36) hatte den Verlag des Blattes wegen Verletzung ihres Persönlichkeits- und Urheberrechts auf Schadenersatz verklagt - und in erster Instanz am High Court in London im Februar gewonnen.

Doch nun darf der Verlag gegen den Ausgang des beschleunigten Verfahrens Rechtsmittel einlegen. Ob davon auch Gebrauch gemacht werden soll, ließ die Zeitung zunächst offen.

Meghan liegt mit ihrem Vater seit ihrer Hochzeit mit Harry im Mai 2018 im Clinch. Der Brief war nach Angaben Meghans ein Versuch, das Verhältnis wieder in Ordnung zu bringen. Ihr Vater Thomas Markle sah das aber anders und gab den handgeschriebenen Brief an die Journalisten der "Mail on Sunday" weiter.

ribbon Zusammenfassung
  • Die "Mail on Sunday" darf nach eigenen Angaben Berufung gegen ein Urteil zugunsten Herzogin Meghans (39) im Streit um die Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater einlegen.
  • Doch nun darf der Verlag gegen den Ausgang des beschleunigten Verfahrens Rechtsmittel einlegen.
  • Meghan liegt mit ihrem Vater seit ihrer Hochzeit mit Harry im Mai 2018 im Clinch.
  • Der Brief war nach Angaben Meghans ein Versuch, das Verhältnis wieder in Ordnung zu bringen.