BH-Ausbildner werden für Tod von Rekrut nicht belangt

Das jahrelange rechtliche Tauziehen um den Tod eines 19-jährigen Wieners bei einem Hitzemarsch des Bundesheeres im Jahr 2017 ist abgeschlossen. Wie der "Standard" berichtet, hat das Landesgericht Krems den Fortführungsantrag der Mutter des jungen Mannes abgewiesen. Damit ist das Verfahren endgültig eingestellt, die für den Marsch verantwortlichen Ausbildner werden nicht belangt.

Das jahrelange rechtliche Tauziehen um den Tod eines 19-jährigen Wieners bei einem Hitzemarsch des Bundesheeres im Jahr 2017 ist abgeschlossen. Wie der "Standard" berichtet, hat das Landesgericht Krems den Fortführungsantrag der Mutter des jungen Mannes abgewiesen. Damit ist das Verfahren endgültig eingestellt, die für den Marsch verantwortlichen Ausbildner werden nicht belangt.

Der Rekrut der Garde in Horn war auf einem in großer Hitze durchgeführten Marsch kollabiert und später gestorben - laut einer ersten Obduktion an Überhitzung. Bei einer Blutuntersuchung des Rekruten wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte.

Zeugen gaben an, dass der junge Mann schon während des Marsches mit den Worten "Ich brenne, ich kann nicht mehr" nach einem Arzt verlangt hatte. Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft Krems das Verfahren gegen die Ausbildner ein. Sie hätten gegen keine Vorschriften verstoßen, aufgrund der Hitze ausreichend Wasser zur Verfügung und leichtere Adjustierung angeordnet - und die Entzündung hätten sie nicht erkennen können.

Die Mutter des Rekruten verlangte daraufhin die Fortsetzung des Strafverfahrens. Das Landesgericht Krems wies den Fortführungsantrag nun jedoch ab. Der Anwalt der Familie sprach von einer "völlig unverständlichen Entscheidung". Berufung sei dagegen allerdings keine möglich und die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnten sich die Eltern des Rekruten nicht leisten.

ribbon Zusammenfassung
  • Das jahrelange rechtliche Tauziehen um den Tod eines 19-jährigen Wieners bei einem Hitzemarsch des Bundesheeres im Jahr 2017 ist abgeschlossen.
  • Wie der "Standard" berichtet, hat das Landesgericht Krems den Fortführungsantrag der Mutter des jungen Mannes abgewiesen.
  • Damit ist das Verfahren endgültig eingestellt, die für den Marsch verantwortlichen Ausbildner werden nicht belangt.