Berufungsprozess gegen Ernst August am 24. November in Linz
Der 67-Jährige war schuldig gesprochen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau im Almtal bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u. a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht und eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Wäre er klar gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.
Über die Verurteilung zu zehn Monaten bedingter Haft hinaus erhielt der Adelige fünf Weisungen: So darf er nicht mehr auf dem Anwesen Auerbach in Grünau wohnen, sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen.
Zusammenfassung
- Ein Gerichtssprecher bestätigte gegenüber der APA einen diesbezüglichen Bericht im "Oö. Volksblatt" vom Freitag.
- Ernst August hatte im erstinstanzlichen Urteil zehn Monate Haft sowie fünf Weisungen ausgefasst, wogegen er berief.
- Nun entscheidet das OLG in zweiter Instanz über das Urteil.