Baby starb nach OP: Prozess startet im Dezember
Der Prozesstermin des Gynäkologen, der sich nach dem Tod eines Neugeborenen im Vöcklabrucker Spital vor zwei Jahren, steht fest, berichtete die "Kronen Zeitung" am Sonntag. Der Arzt muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels bestätigte der APA, dass die Verhandlung vom Landesgericht Wels für 19. Dezember festgelegt wurde.
Notoperation wegen Behandlungsfehler
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt schwere Behandlungsfehler und Mängel bei der fachärztlichen Aufklärung der Mutter bei einer Entbindung im Dezember 2021 vor.
Dadurch sei es zu einem Riss der Gebärmutter gekommen, der eine Notoperation notwendig gemacht habe. Das Baby starb acht Tage nach der Geburt aufgrund der dabei erlittenen Gehirnschäden. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust.
Zusammenfassung
- Ein Arzt in Oberösterreich muss sich im Dezember vor Gericht verantworten.
- Ihm wird grob fahrlässige Tötung und grob fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, nachdem ein von ihm behandeltes Baby nur etwa eine Woche nach der Geburt verstorben war.
- Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt schwere Behandlungsfehler und Mängel bei der fachärztlichen Aufklärung der Mutter bei einer Entbindung im Dezember 2021 vor.
- Dadurch sei es zu einem Riss der Gebärmutter gekommen, der eine Notoperation notwendig gemacht habe.