APA/APA (EXPA/Groder)/EXPA/JOHANN GRODER

Arzl im Pitztal mit Ausreisetestpflicht belegt

Für die Tiroler Gemeinde Arzl im Pitztal im Bezirk Imst gilt ab Mittwoch eine Ausreisetestpflicht. Beim Verlassen des Gemeindegebietes muss bis inklusive 25. März ein negativer Corona-Test mitgeführt werden, teilte das Land mit. Der Grund für die Maßnahme: das zunehmende Auftreten der ansteckenderen britischen Coronavirus-Variante im Bezirk Imst. Im Bezirk galten bisher bereits Ausreisetestkontrollen für die an Arzl angrenzende Gemeinde Roppen sowie für Haiming.

Letztere werden laut Land ebenfalls bis zum 25. März verlängert. Dies gilt auch für die Osttiroler Gemeinden Virgen und Matrei in Osttirol. "In Arzl verzeichnen wir einen massiven Anstieg an infizierten Personen. Innerhalb einer Woche gab es dort fast eine Verdreifachung an aktiv Positiven - von einem ohnehin schon recht hohem Wert ausgehend. Deshalb ist auch für Arzl im Pitztal eine Testverpflichtung unerlässlich", erklärte Bezirkshauptfrau Eva Loidhold.

Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich in den jeweiligen Gemeindegebieten aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zudem verwies das Land auf erweiterte Testangebote in den betroffenen Gemeinden.

Eine Durchreise durch die Gemeinden ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Ausreisetestpflicht ebenfalls nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen, hieß es.

In Arzl, einer Gemeinde mit rund 3.160 Einwohnern, waren mit Stand Montagnachmittag 43 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Sieben-Tages-Inzidenz lag bei 1.106, jene in Matrei in Osttirol bei 925, in Virgen bei 818, in Roppen bei 1.155 und in Haiming bei 757. Neben den Gemeinden gilt in Tirol weiterhin eine Ausreisetestpflicht für den Bezirk Schwaz, der besonders von der südafrikanischen Coronavirus-Variante betroffen ist und in dem derzeit eine erste Corona-Durchimpfung durchgeführt wird.

ribbon Zusammenfassung
  • Für die Tiroler Gemeinde Arzl im Pitztal im Bezirk Imst gilt ab Mittwoch eine Ausreisetestpflicht.
  • Der Grund für die Maßnahme: das zunehmende Auftreten der ansteckenderen britischen Coronavirus-Variante im Bezirk Imst.
  • Letztere werden laut Land ebenfalls bis zum 25. März verlängert.
  • Dies gilt auch für die Osttiroler Gemeinden Virgen und Matrei in Osttirol.
  • Zudem verwies das Land auf erweiterte Testangebote in den betroffenen Gemeinden.