Angriff auf Freund in Graz unter massivem Alkoholeinfluss
Nach der Messerattacke einer 43-jährigen Frau auf ihren Lebensgefährten in Graz steht fest: Die Tat erfolgte unter schwerem Alkoholeinfluss. Das Paar hatte zuvor gestritten, die Polizei hatte den Mann weggewiesen. Danach war er zurückgekommen, da dürfte die Frau zugestochen haben. Bisher konnte sie wegen ihrer Alkoholisierung nicht befragt werden.
Zeugen hatten kurz nach 15.30 Uhr die Polizei verständigt, nachdem der blutende Mann in einem Mehrparteienhaus in der Kapellenstraße entdeckt worden war. Blutspuren fanden sich im Stiegenhaus und auch auf der Straße. Der Verletzte hatte eine Stichverletzung im Rücken, woraufhin er nach medizinischer Erstversorgung vom Roten Kreuz ins LKH Graz eingeliefert wurde. Dort wurde er aufgrund akuter Lebensgefahr notoperiert. Über seinen aktuellen Zustand ist nichts bekannt.
Die Frau wurde noch in der Wohnung festgenommen. Eine Einvernahme war aufgrund der offenbar schweren Alkoholisierung bisher nicht möglich. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, wurde sichergestellt
Bisherigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes zufolge war es bereits am frühen Nachmittag zu einem Streit des Paares gekommen, wobei der Mann randalierte und die Einrichtung beschädigte. Polizisten sprachen in der Folge gegen den 43-Jährigen ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus, woraufhin dieser die Wohnung vorerst verließ. Als er die Wegweisung wenig später missachtete und zurückkehrte, dürfte es zum Angriff mit dem Messer gekommen sein. Der genaue Tatablauf und die Hintergründe des Geschehens wurden am Samstag noch ermittelt.
Zusammenfassung
- Nach der Messerattacke einer 43-jährigen Frau auf ihren Lebensgefährten in Graz steht fest: Die Tat erfolgte unter schwerem Alkoholeinfluss.
- Das Paar hatte zuvor gestritten, die Polizei hatte den Mann weggewiesen.
- Danach war er zurückgekommen, da dürfte die Frau zugestochen haben.
- Bisher konnte sie wegen ihrer Alkoholisierung nicht befragt werden.
- Blutspuren fanden sich im Stiegenhaus und auch auf der Straße.