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Amtsmissbrauch-Prozess um 40.000 personenbezogene Daten

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Presse- und Informationsdiensts der Stadt Wien (MA 53) hatte am Mittwoch am Landesgericht für Strafsachen Erklärungsbedarf. Der mittlerweile pensionierte Mann hatte im Jahr 2013 einem inzwischen verstorbenen ORF-Journalisten für eine vorgebliche Recherche zur tschetschenischen Community in Wien einen Datensatz weitergegeben. Der Medienvertreter war damit in den Besitz von Namen und Adressen von 40.000 jüngst zugezogenen Personen gelangt.

Die Daten stammten aus dem Integrationsfonds der Stadt Wien, der Angeklagte hatte diese als Datenschutzbeauftragter bei der MA 53 für den Vertrieb einer Zeitschrift für neue Zuwanderer und Zuwanderinnen verwaltet und in eine Excel-Tabelle übergeführt. Der Journalist habe ihn eines Tages um Daten "für eine Tschetschenen-Recherche" gebeten, wie der Angeklagte sagte. Er habe dem Bekannten "eine Datei, mit Leuten, die mit einem Nicht-EU-Pass nach Wien gekommen sind" überlassen: "Die eigentliche Zuwanderer-Datei habe ich nie weitergegeben." Er habe "weder Geld noch sonst was genommen", versicherte der Angeklagte. Und er betonte: "Ich war der Meinung, im Interesse der Republik zu handeln."

Dessen ungeachtet war der mittlerweile verstorbene ORF-Journalist in den Besitz der Adressen von 40.000 Personen gelangt, die dadurch in ihrem Recht auf Wahrung des Datenschutzes verletzt wurden, wie der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Zonsics-Kral) ins Treffen führte. "Das sieht er ein. Dafür möchte er sich auch entschuldigen", sagte darauf der Verteidiger. Die gegenständlichen Daten seien aber insofern "nicht sensibel" gewesen, als sie "nichts über die sexuelle Orientierung oder Krankheiten enthalten haben".

Am Ende wurde das Verfahren mit Zustimmung der WKStA diversionell erledigt, zumal der Tatzeitpunkt zehn Jahre zurücklag, der Angeklagte sich seither wohl verhalten hat und keine Vorstrafen aufweist und sich im vorgerückten Alter befindet. Indem der Pensionist mit Hilfe seiner bei der Verhandlung anwesenden Ehefrau 250 Euro an Pauschalkosten übernahm und sogleich bezahlte und eine Probezeit von zwei Jahren akzeptierte, während der er strafrechtlich nicht mehr auffallen darf, entging er einer Verurteilung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Journalist wäre an sich von der WKStA als Bestimmungstäter mitangeklagt worden, war aber vor Einbringen der Anklage gestorben. Ohne Wissen des Magistratsbediensteten hatte dieser die Daten unter der Code-Bezeichnung "Kochrezepte" einer deutschen Privatagentin gemailt, die in Wien angeblich mit dem mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und dem Heeresabwehramt kooperiert haben soll.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein ehemaliger Mitarbeiter des Presse- und Informationsdiensts der Stadt Wien (MA 53) hatte am Mittwoch am Landesgericht für Strafsachen Erklärungsbedarf.
  • Der Medienvertreter war damit in den Besitz von Namen und Adressen von 40.000 jüngst zugezogenen Personen gelangt.
  • Er habe dem Bekannten "eine Datei, mit Leuten, die mit einem Nicht-EU-Pass nach Wien gekommen sind" überlassen: "Die eigentliche Zuwanderer-Datei habe ich nie weitergegeben."