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Achtjährige getötet: Mutter noch nicht vernehmungsfähig

Nach der mutmaßlichen Tötung eines achtjährigen Mädchens am Mittwochabend in der Stadt Salzburg kann die der Tat verdächtigte Mutter weiterhin nicht einvernommen werden. Die 42-Jährige hatte nach dem Vorfall versucht, sich das Leben zu nehmen, wurde aber von den Einsatzkräften gerettet und ins Spital gebracht. Fest steht inzwischen, dass das Kind tot in der mit Wasser gefüllten Badewanne lag.

Die genaue Todesursache konnte Polizeisprecher Hans Wolfgruber am Freitag noch nicht mitteilen, weil nach der Obduktion noch einige Ergebnisse abgewartet werden müssen. Unklar ist seinen Angaben zufolge auch, wann die Mutter von der Polizei einvernommen werden kann. "Das ist eine Entscheidung der Ärzte."

Solange die 42-Jährige nicht befragt werden kann und auch nicht alle Spuren vom Tatort ausgewertet sind, hält die Polizei Informationen für die Öffentlichkeit weitestgehend zurück: "Wir wollen die Befragungen von etwaigen Zeugen und Beteiligten so unvoreingenommen wie möglich durchführen, um maximale Objektivität zu gewährleisten." Derzeit müssten alle Eventualitäten in Betracht gezogen werden.

Die Mutter befindet sich weiterhin in einem Salzburger Spital. Da inzwischen die Untersuchungshaft wegen Mordverdachts über sie verhängt wurde, wird sie nun von Justizwachebeamten und nicht mehr von Polizisten bewacht.

Die 42-Jährige hatte Mittwochabend selbst den Notruf gewählt. Sie hatte beim Versuch, sich selbst das Leben zu nehmen, Verletzungen erlitten. Einsatzkräfte versorgten sie und lieferten sie in ein Spital ein.

(S E R V I C E - Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)

ribbon Zusammenfassung
  • Die genaue Todesursache konnte Polizeisprecher Hans Wolfgruber am Freitag noch nicht mitteilen, weil nach der Obduktion noch einige Ergebnisse abgewartet werden müssen.
  • Unklar ist seinen Angaben zufolge auch, wann die Mutter von der Polizei einvernommen werden kann.
  • Einsatzkräfte versorgten sie und lieferten sie in ein Spital ein.
  • Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)