Acht Monate bedingt für Mitwirkung am Selbstmord

Ein 24-Jähriger ist am Donnerstag wegen Mitwirkung am Selbstmord (Paragraf 78 StGB) am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im vergangenen Sommer mit einem 25 Jahre alten mitangeklagten Bekannten - dessen aktueller Aufenthaltsort ist nicht bekannt, er fehlte daher bei der Verhandlung - in einem Männerwohnheim einem erst 19-jährigen Mitbewohner geholfen bzw. zugesehen, wie dieser seinem Leben ein Ende setzte.

Der 19-Jährige feierte am 19. Juli 2020 mit den beiden Angeklagten und anderen Hausbewohnern zunächst einen Geburtstag und erweckte dabei keineswegs den Eindruck, er wäre seines Lebens überdrüssig. "Er war ein sehr lebensfroher Mensch, ein Checker, der was drauf hat", erinnerte sich der 24-Jährige vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Wolfgang Etl). Als sich die beiden Angeklagten und der 19-Jährige in dessen Zimmer zurückzogen und weiter Alkohol und Suchtmittel konsumierten, habe der Jüngste aber plötzlich betont, wie schlecht es ihm gehe. Er habe sich auch am Unterarm geritzt, schilderte der 24-Jährige.

Am nächsten Tag bat der 19-Jährige die Angeklagten wieder in sein Zimmer und erklärte ihnen laut Strafantrag, er wolle "nicht mehr in seinem Körper leben". "Er wollte keinen schmerzhaften Tod", stellte der 24-Jährige fest. Der 19-Jährige habe sich daher Heroin besorgt, das Gift vor sich auf einen Tisch gelegt und sich mit einer Überdosis umbringen wollen. "Eine Stunde sind wir in dem Zimmer verweilt. Er hat wirklich komische Sachen erzählt. Er sei Jesus, er werde neugeboren", berichtete der beschäftigungslose 24-Jährige, der zwei Vorstrafen wegen Cannabisbesitzes und -konsums aufwies.

Am Ende zog sich der 19-Jährige in Tötungsabsicht das Heroin durch die Nase. "Sie wussten mit Sicherheit alle, dass es zu viel ist", betonte die Staatsanwältin. Alle drei Männer hätten Erfahrungen mit Drogen gehabt. Die Angeklagten hätten danach die Hände des 19-Jährigen, der sich in sein Bett gelegt hatte, gehalten, "um ihn zu beruhigen".

Als dieser zu röcheln begann, "hab' ich gewusst, dass es ernst geworden ist", gab der 24-Jährige zu Protokoll. Kurze Zeit später verlor der 19-Jährige das Bewusstsein, worauf die Angeklagten dessen Zimmer verließen. Die Leiche wurde später von einem Betreuer der Einrichtung entdeckt.

Auf die Frage, weshalb er keine Hilfe geholt habe, erwiderte der 24-Jährige: "Weiß nicht. Er (der 19-Jährige, Anm.) war ein Mensch, der sehr gut beeinflussen hat können." Den Grund für den Selbstmord kenne er nicht: "In dem Punkt konnte ihn nicht ernst nehmen. Bis auf die letzte Sekunde nicht."

Wie Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp darlegte, hatte das Heroin zu einer Vergiftung mit zentralem Herz-Kreislaufversagen geführt. "Bei sofortiger Reanimation und Herbeiführung des Rettungsdienst hätte es Überlebenschancen gegeben", meinte Klupp. Dem Sachverständigen zufolge dürfte rund zehn Minuten nach dem Heroin-Konsum Bewusstlosigkeit eingetreten sein, der Tod rund eine Stunde nach der Überdosis.

ribbon Zusammenfassung
  • Der 19-Jährige feierte am 19. Juli 2020 mit den beiden Angeklagten und anderen Hausbewohnern zunächst einen Geburtstag und erweckte dabei keineswegs den Eindruck, er wäre seines Lebens überdrüssig.
  • Er habe sich auch am Unterarm geritzt, schilderte der 24-Jährige.
  • Am Ende zog sich der 19-Jährige in Tötungsabsicht das Heroin durch die Nase.
  • Kurze Zeit später verlor der 19-Jährige das Bewusstsein, worauf die Angeklagten dessen Zimmer verließen.