81-Jährige in Salzburg nach Sturz von Balkon gestorben
Derzeit würden laut Polizeiangaben noch Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Sollte eine nun von der Staatsanwaltschaft angeordnete Obduktion ergeben, dass der Sturz vom Balkon ursächlich für den Tod der betagten Frau war, würden die Ermittlungen auf fahrlässige Tötung ausgeweitet.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Wohnhaus der gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft GSWB. Wie ein Sprecher des Unternehmens zu den "Salzburger Nachrichten" sagte, habe man das mit der Arbeit betraute Unternehmen vertraglich verpflichtet, alle Sicherheitsvorkehrungen zu veranlassen. Es sei schriftlich darauf hingewiesen worden, dass eine Absturzsicherung vorzusehen sei und die Arbeiten im Vorhinein anzumelden seien, um den Ablauf mit dem Hausverwalter koordinieren zu können. Die Schlosserei habe jedoch mit den Arbeiten an den Balkonen ohne Absprache zwei Wochen früher begonnen.
Die Polizei hatte nach dem Unfall berichtet, dass in allen Wohnungen die Griffe der Balkontüren von innen abmontiert worden waren. In drei Wohnungen habe man allerdings niemanden erreichen können, weshalb dies dort nicht passiert sei. Man habe dann von außen Hinweiszettel an die Balkontüren geklebt, wonach das Betreten des Balkons bis zur Fertigstellung der Arbeiten untersagt sei.
Laut einem Nachbarn der Frau seien keine provisorischen Geländer zur Absicherung montiert worden. Die nun verstorbene 81-Jährige soll bereits sehr betagt gewesen sein und schlecht gehört und gesehen haben.
Zusammenfassung
- In Salzburg ist am Sonntag eine 81-jährige Frau im Spital gestorben, die am 23. Jänner in Bad Gastein (Pongau) vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Stock gestürzt war und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hat.
- Nun könnten Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet werden, berichteten die "Salzburger Nachrichten" am Dienstag.
- Die Schlosserei habe jedoch mit den Arbeiten an den Balkonen ohne Absprache zwei Wochen früher begonnen.