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5-Jähriger ertrunken: Kindergärtnerinnen nicht schuld

Im Februar ertrank der 5-jährige Martin, nachdem er bei einem Spaziergang mit seiner Kindergartengruppe weggelaufen war. Knapp zwei Monate später wurden die Ermittlungen gegen die zwei Kindergärtnerinnen eingestellt.

Der Tod des Buben war ein Unglücksfall, sagt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Den beiden Aufsichtspersonen des Kindergartens im burgenländischen Mattersburg könne man keine Vernachlässigung der Betreuungspflicht nachweisen, hieß es am Dienstag.

Martin war beim Ausflug der Kindergartengruppe weggelaufen. Die Gruppe aus neun Kindern war Ende Februar auf einer Flurreinigungsaktion unterwegs. Martin lief weg, die Betreuerinnen versuchten noch, ihm nachzulaufen und ihn zurückzuholen. Im leicht hügeligen Gelände verloren sie ihn jedoch aus den Augen. Später wurde der Bub tot in einem Biot0p gefunden, er war ertrunken. 

Verdacht der fahrlässigen Tötung

Gegen die zwei Kindergärtnerinnen wurde danach wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft wurden nun jedoch eingestellt. Auf Basis der vorliegenden Beweise habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können. Es habe sich um die Aneinanderreihung unglücklicher Umstände gehandelt, es liege kein Verschulden am Tod des Kindes vor, erklärte eine Sprecherin.

Tragödie im Kindergarten: 5-jähriger Martin ertrinkt bei Ausflug

ribbon Zusammenfassung
  • Die Ermittlungen gegen zwei Kindergärtnerinnen nach dem Tod eines Buben in Mattersburg sind eingestellt worden.
  • Es handle sich um einen Unglücksfall, den beiden könne keine Vernachlässigung der Betreuungspflicht nachgewiesen werden, hieß es am Dienstag aus der Staatsanwaltschaft Eisenstadt zur APA.
  • Es habe sich um die Aneinanderreihung unglücklicher Umstände gehandelt, es liege kein Verschulden am Tod des Kindes vor, erklärte eine Sprecherin.