4,5 Jahre Haft für Salzburger wegen Gewalt an Ehefrau
Vom dem Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde der Angeklagte von dem Schöffensenat hingegen freigesprochen. Der Ehefrau wurde ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Der Verteidiger meldete allerdings Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwältin listete zu Prozessbeginn am 16. September eine ganze Reihe von Vorwürfen auf. Wenn das Verhalten der Ehefrau nicht den Vorstellungen des Mannes entsprochen habe, wenn beispielsweise das Essen nicht gut genug war oder sie seiner Meinung nach zu viel Geld ausgegeben hat, habe er ihr Stöße oder Faustschläge verpasst, mit der flachen Hand gegen den Kopf geschlagen, sie geboxt und beim Geschirrabwaschen Töpfe ins Spülbecken geworfen, um ihre Hände zu verletzen. "Sie hat Hämatome, Rötungen an der Haut und Prellungen erlitten."
Weiters sei der Angeklagte seiner Frau mit dem Einkaufswagen über die Zehen gefahren und mit dem Auto in rasantem Tempo auf sie zugefahren. "Sie konnte sich nur mit einem Sprung zur Seite retten", erläuterte die Staatsanwältin. Wenn die Frau beim Autofahren aus Angst geschrien habe, er solle doch langsamer fahren, habe er den Wagen noch beschleunigt und sich dabei amüsiert. Einmal soll er gar eine Blindschleiche in ihr Oberteil gesteckt haben.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er habe die Frau weder vergewaltigt noch geschlagen noch einen Polster gegen ihr Gesicht gedrückt, damit sie nicht schreien könne, erklärte der Flachgauer am ersten Prozesstag. Er habe auch nicht ihren Tagesablauf kontrolliert oder sie in irgendeiner Form in ihrer privaten Freiheit eingeschränkt und ihr auch nicht gedroht, das Auto wegzunehmen. Auch die vielen Behandlungskosten wegen ihrer Schwindelanfälle und anderer körperlichen Beschwerden habe er bezahlt. "Ich habe mein Bestes für die Familie gemacht. Der Vorfall mit der Schlange ist auch eine glatte Lüge", sagte er.
Der Verteidiger hatte erklärt, dass es in dem ganzen Verfahren keine Sachbeweise gebe, es stehe Aussage gegen Aussage. Die Frau sei extrem eifersüchtig und gekränkt wegen einer späteren Affäre des Mannes gewesen. Zu Beginn des Scheidungskrieges habe sie ihn durch "konstruierte Vorfälle" massiv unter Druck gesetzt, "um das Geld zu kriegen, das sie will", und dann Anzeige erstattet.
Zusammenfassung
- Ein Salzburger ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung zu vier Jahren und sechs Monaten unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden.
- Vom dem Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde der Angeklagte von dem Schöffensenat hingegen freigesprochen.
- Die Staatsanwältin listete zu Prozessbeginn am 16. September eine ganze Reihe von Vorwürfen auf.