27-Jähriger nach Verfolgungsjagd mit Polizei vor Gericht
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der 27-Jährige im Tatzeitpunkt aufgrund einer paranoid-psychotischen Schizophrenie zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig, weswegen er nicht wegen versuchten Mordes - das nahm die Staatsanwaltschaft als sogenannte Anlasstat an - belangt werden konnte. Allerdings befürchtete der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann, dass er unter dem Einfluss seiner Erkrankung ohne therapeutische Maßnahmen neuerlich Straftaten mit schweren Folgen setzen könnte. Folglich hatte die Anklagebehörde die Unterbringung des 27-Jährigen im Maßnahmenvollzug begehrt.
Der Mann hatte ausgerechnet vor der Marokkanerkaserne - dort befindet sich unter anderem die Sicherheitsakademie der Landespolizeidirektion - ein nicht abgesperrtes Firmen-Fahrzeug an sich gebracht und in Betrieb gesetzt. Ein Arbeiter, der Fahrbahnschäden ausbesserte, hatte den Zündschlüssel seines Firmenwagens stecken gelassen. Ein vor der Kaserne befindlicher Polizist beobachtete, wie der 27-Jährige mit dem entwendeten Pritschenwagen davonfuhr. Der Beamte leitete unverzüglich Verfolgungsmaßnahmen in die Wege.
Bereits in der Operngasse hatte sich ein Funkstreifenwagen mit Blaulicht an die Fersen des 27-Jährigen geheftet. Dieser blieb aber nicht stehen, sondern versuchte das Einsatzfahrzeug mehrfach von der Fahrbahn zu drängen, als dieses zum Überholen ansetzte. Auf der Gumpendorfer Straße fuhr der Raser dann auf Polizisten los, die sich ihm mit gezückten Dienstwaffen in den Weg stellten. Die Verfolgungsjagd fand erst im 14. Bezirk ihr Ende, als der Mann nach einer Fülle von Verwaltungsübertretungen - Ignorieren von Tempolimits, Einbahn-, Abbiege- und Vorrangregeln und roten Ampeln - auf der Baumgartner Brücke gegen einen Betonpfeiler krachte und nicht mehr weiter konnte.
Vor Gericht erklärte der 27-Jährige nun, er habe "raus aus Wien, nach Niederösterreich" fahren wollen: "Ich habe kein genaues Ziel gehabt." Den Pritschenwagen habe er "aufgrund von kriminellen Hintergründen gestohlen. Mir war klar, dass das illegal und verboten ist". Dasselbe gelte in Bezug auf die polizeiliche Verfolgung: "Mir war klar, dass ich bei Blaulicht stehen bleiben muss." Er habe allerdings "nicht intelligent nachgedacht. Das war der Hauptfehler".
Der Mann hatte nach der Matura ein Jus-Studium begonnen, dies zur Überraschung seiner Eltern aber plötzlich abgebrochen. Offenbar spielte dabei seine psychische Verfassung eine nicht unwesentliche Rolle. Im Mai 2019 bekam er einen Erwachsenenvertreter zur Seite gestellt.
"Ich werde kein Auto mehr stehlen. Ich weiß, dass ich keine kriminellen Machenschaften mehr machen werde. Darauf bin ich sehr stolz", versicherte der Mann. Er habe "im Gefängnis meinen Weg zu Gott gefunden".
Die Geschworenen kamen nach längerer Beratung zum Schluss, dass das Zufahren auf die Polizei nicht in Tötungsabsicht erfolgte. Sie gingen von einer versuchten schweren Körperverletzung aus, die jedoch unter dem Einfluss einer die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Störung erfolgte. Dem Unterbringungsantrag wurde einstimmig stattgegeben.
Zusammenfassung
- Mit einer wilden Verfolgungsjagd, die sich ein 27-Jähriger im vergangenen Sommer mit einem gestohlenen Pritschenwagen mit der Wiener Polizei geliefert hatte, hat sich am Donnerstag ein Schwurgericht im Grauen Haus beschäftigt.
- Der Mann wurde in Stattgebung eines entsprechenden Antrags der Staatsanwaltschaft in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
- Im Mai 2019 bekam er einen Erwachsenenvertreter zur Seite gestellt.